21.04.2021 - 7.1 Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen/A...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung/
Auszahlung in Höhe von 600 TEUR im Ergebnishaushalt und in Höhe von 380 TEUR im Finanzhaushalt im Teilhaushalt 37, Produkt 12800 „Zivil- und Katastrophenschutz“ auf dem Konto 56990000/76990000 „Sonstige laufende Aufwendungen/Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit - Coronabudget“ im Haushaltsjahr 2021, um die Betreibung des Abstrichzentrums  in der Hansemesse Rostock sicherzustellen sowie die Finanzierung anfallender Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sicherzustellen.

 

Die Deckung erfolgt vorrangig durch Kostenerstattungen von der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) und durch eine aktuelle haushalts­rechtliche Sonderbestimmung. nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 des „Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie“.


 

Beschluss Nr. 2021/BV/2145:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung/
Auszahlung in Höhe von 850 TEUR im Ergebnishaushalt und in Höhe von 630 TEUR im Finanzhaushalt im Teilhaushalt 37, Produkt 12800 „Zivil- und Katastrophenschutz“ auf dem Konto 56990000/76990000 „Sonstige laufende Aufwendungen/Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit – Coronabudget“ im Haushaltsjahr 2021, um die Betreibung des Abstrichzentrums in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sicherzustellen, die Finanzierung anfallender Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltungs­mitarbeiterinnen und –mitarbeiter sicherzustellen sowie davon 250 TEUR für die Anschubfinanzierung zum Neustart der Kulturszene im Rahmen der Coronapandemie zur Verfügung zu stellen. 

 

Die Deckung erfolgt vorrangig durch Kostenerstattungen von der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) und durch eine aktuelle haushalts­rechtliche Sonderbestimmung. nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 des „Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie“.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt