21.04.2021 - 8.11 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 „Sp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.11
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Beschlussumsetzung mit Zwischenbericht Mar 9, 2026
- Datum:
- Mi., 21.04.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Saal 1, StadtHalle Rostock
- Ort:
- Südring 90, 18059 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Dr. Nitzsche (Vorsitzender des Ortsbeirates Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen) informiert im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag Nr. 2021/BV/2013-03 (ÄA) über eine Petition von Jugendlichen mit dem Wunsch nach der Verwirklichung einer Skateranlage, die er dem Oberbürgermeister übergeben will.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“ mit folgenden planerischen, städtebaulichen Zielen:
- Erhöhung der Attraktivität des westlichen Ortseingangs von Warnemünde durch Schaffung eines Verknüpfungspunktes (Mehrfachnutzung des EG wie WC,
B+R-Anlagen, Fahrradständer, Fahrradboxen, Fahrradverleih, -reparatur,
Ladestationen für E-Fahrzeuge (E-Bikes, E-Roller, E-Kfz (Parken + Stromtanken),
Kiosk (aber kein Einzelhandel o.ä.),
- Umsetzung des Parkraumkonzeptes für Warnemünde (Wandlung Parkplatz in P&R Parkplatz),
- Orientierung der baulichen Höhe der Parkpalette/Parkhaus an vorhandenen Gebäuden (Sporthalle, Wohngebäude, Jugendherberge) – max. zul. Höhe 8,75 m,
- Erhalt der Kastanienallee an der Parkstraße und des Grenzabstandes zum geschützten Biotop
wird beschlossen.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird begrenzt:
- im Norden: durch den Geh-und Radweg nördlich der Parkstraße,
- im Osten: durch die Zufahrt zur Jugendherberge und Wetterstation Warnemünde,
- im Süden: durch das Gelände der Tennisanlage TV Blau-Weiß Warnemünde e.V.,
- im Westen: durch das „Diedrichshäger Moor“.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss Nr. 2021/BV/2013:
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“ mit folgenden planerischen, städtebaulichen Zielen:
- Erhöhung der Attraktivität des westlichen Ortseingangs von Warnemünde durch Schaffung eines Verknüpfungspunktes (Mehrfachnutzung des EG wie WC,
B+R-Anlagen, Fahrradständer, Fahrradboxen, Fahrradverleih, -reparatur,
Ladestationen für E-Fahrzeuge (E-Bikes, E-Roller, E-Kfz (Parken + Stromtanken),
Kiosk (aber kein Einzelhandel o.ä.),
- Umsetzung des Parkraumkonzeptes für Warnemünde (Wandlung Parkplatz in P&R Parkplatz),
- Orientierung der baulichen Höhe der Parkpalette/Parkhaus an vorhandenen Gebäuden (Sporthalle, Wohngebäude, Jugendherberge),
- Erhalt der Kastanienallee an der Parkstraße und des Grenzabstandes zum geschützten Biotop,
- Freihaltung einer angemessenen breiten Fläche für Fuß- und Radwege
an der südlichen Seite der Parkstr. (stadteinwärts)
wird beschlossen.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird begrenzt:
- im Norden: durch den Geh-und Radweg nördlich der Parkstraße,
- im Osten: durch die Zufahrt zur Jugendherberge und Wetterstation Warnemünde,
- im Süden: durch das Gelände der Tennisanlage TV Blau-Weiß Warnemünde e.V.,
- im Westen: durch das „Diedrichshäger Moor“.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans der erforderliche Platz für einen Skater-Park zur Verfügung steht. Sollte eine entsprechende Fläche bestehen, ist diese im Rahmen der Änderung zu berücksichtigen.“
Anlage:
Übersichtsplan mit Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans …
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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502 kB
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