21.04.2021 - 8.11 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 „Sp...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt wurde.

 

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Herr Dr. Nitzsche (Vorsitzender des Ortsbeirates Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichs­hagen) informiert im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag Nr. 2021/BV/2013-03 (ÄA) über eine Petition von Jugendlichen mit dem Wunsch nach der Verwirklichung einer Skateranlage, die er dem Oberbürgermeister übergeben will.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeit­zentrum Warnemünde Parkstraße“ mit folgenden planerischen, städtebaulichen Zielen:

 

-          Erhöhung der Attraktivität des westlichen Ortseingangs von Warnemünde durch Schaffung eines Verknüpfungspunktes (Mehrfachnutzung des EG wie WC,
B+R-Anlagen, Fahrradständer, Fahrradboxen, Fahrradverleih, -reparatur,
Ladestationen für E-Fahrzeuge (E-Bikes, E-Roller, E-Kfz (Parken + Stromtanken),
Kiosk (aber kein Einzelhandel o.ä.),
 

-          Umsetzung des Parkraumkonzeptes für Warnemünde (Wandlung Parkplatz in P&R Parkplatz),
 

-          Orientierung der baulichen Höhe der Parkpalette/Parkhaus an vorhandenen Gebäuden (Sporthalle, Wohngebäude, Jugendherberge) – max. zul. Höhe 8,75 m,
 

-          Erhalt der Kastanienallee an der Parkstraße und des Grenzabstandes zum geschützten Biotop
 

wird beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird begrenzt:

 

- im Norden:  durch den Geh-und Radweg nördlich der Parkstraße,

- im Osten:  durch die Zufahrt zur Jugendherberge und Wetterstation Warnemünde,

- im Süden:  durch das Gelände der Tennisanlage TV Blau-Weiß Warnemünde e.V.,

- im Westen:  durch das „Diedrichshäger Moor“.

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 


 

Beschluss Nr. 2021/BV/2013:

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeit­zentrum Warnemünde Parkstraße“ mit folgenden planerischen, städtebaulichen Zielen:

 

-          Erhöhung der Attraktivität des westlichen Ortseingangs von Warnemünde durch Schaffung eines Verknüpfungspunktes (Mehrfachnutzung des EG wie WC,
B+R-Anlagen, Fahrradständer, Fahrradboxen, Fahrradverleih, -reparatur,
Ladestationen für E-Fahrzeuge (E-Bikes, E-Roller, E-Kfz (Parken + Stromtanken),
Kiosk (aber kein Einzelhandel o.ä.),
 

-          Umsetzung des Parkraumkonzeptes für Warnemünde (Wandlung Parkplatz in P&R Parkplatz),
 

-          Orientierung der baulichen Höhe der Parkpalette/Parkhaus an vorhandenen Gebäuden (Sporthalle, Wohngebäude, Jugendherberge),
 

-          Erhalt der Kastanienallee an der Parkstraße und des Grenzabstandes zum geschützten Biotop,
 

-          Freihaltung einer angemessenen breiten Fläche für Fuß- und Radwege
an der südlichen Seite der Parkstr. (stadteinwärts)
 

wird beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird begrenzt:

 

- im Norden:  durch den Geh-und Radweg nördlich der Parkstraße,

- im Osten:  durch die Zufahrt zur Jugendherberge und Wetterstation Warnemünde,

- im Süden:  durch das Gelände der Tennisanlage TV Blau-Weiß Warnemünde e.V.,

- im Westen:  durch das „Diedrichshäger Moor“.

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans der erforderliche Platz für einen Skater-Park zur Verfügung steht. Sollte eine entsprechende Fläche bestehen, ist diese im Rahmen der Änderung zu berücksichtigen.“

 

Anlage:
Übersichtsplan mit Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans …

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

43

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage