27.04.2021 - 8.1 Ausschuss für Bau und Umwelt

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Wortprotokoll

Die Sitzung des Ausschusses fand am 21.04.2021 statt.

 

Vorlagen und Anträge:

 

2021/BV/2135 Einvernehmen der Gemeinden nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag): Neubau von Wohn- und Geschäftshäusern mit 32 Wohneinheiten, 8 Gewerbeeinheiten und 83 Pkw-Stellplätzen in einer Tiefgarage, B-Plan Nr. 15.W.99, Rostock, Friedrich Fischer Str. 5 bis 12, Az.: 02063-20,:

Empfehlung: Zustimmung

 

2021/BV/2098  Verabschiedung Hansesail Handlungskonzept 2021+:

zur Kenntnis genommen und  Empfehlung: Zustimmung

 

2021/BV/2114 Eckwerte für den Entwurf des Doppelhaushaltes2022/2023 im Ergebnis- und Finanzhaushalt:

-folgende Anmerkungen: Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Ortsämter zur Betreuung der Ortsbeiräte.

In TOP 5.1 sind die Vorschläge des Bauausschusses aufgezählt.

 

Information über eine Web-Konferenz mit SR Herrn Henning Möbius zur Umgestaltung/Umzug des Recyclinghofs Dierkow zur Petersdorferstr.

Es wird ein Gelände am Hainbuchenring in Anspruch genommen. Die Abfertigung erfolgt wie bis jetzt, ohne auszusteigen. Die Nutzung der Container erfolgt über eine überdachte Rampe mit Fotovoltaik Anlage auf dem Dach. Es wird auch eine Möglichkeit des „Second Hand“ geplant. Die Bauphase mit Planung geht von II/21 – I/23. Von IV/22 – I/23 ist der Hof geschlossen. Neubeginn ist ab II/23 geplant. Die Schließungsphase uns zu lang. Konkrete Planungen werden im OBR noch vorgestellt.

 

Bauantrag auf dem Gelände des Michaelshofs auf Erweiterung zum Arbeiten und Wohnen. Wir empfehlen wohlwollend Zustimmung.

Neubau eines Wohnhauses für betreutes Wohnen für Kinder, B-Plan Nr. 16.W.43, Az. 01074-20, hier: Befreiung nach Bauplanungsrecht von der festgesetzten Baugrenze.

 

Der Ausschuss ist erstaunt das die Bearbeitung eines Antrages für einen Neubau, der nach gültigem B-Plan (Kleinsiedlungsgebiet mit ausdrücklichem Ausschluss einer Bebauung mit Nutzung nach § 2 Abs. 3 Nm. 2,3 und 4 BauNVO) unserer Auffassung nach nicht genehmigungsfähig ist. Wir sind der Meinung, dass mit einem Neubau der Bestandsschutz des alten Gebäudes entfällt und ein Neubau sich zwingend den Vorschriften des B-Planes unterzuordnen hat.

 

Ob die geplanten Bauerweiterungen mit den Nachbarn abgesprochen wurden, ist nach Meinung des Ausschusses nach zweitrangig. Der Vorrang des B-Planes sollte unbedingt in dem vorgeschlagenen Informationsbrief Erwähnung finden.

Auftrag an das OA:

Auszug an das Bauamt mit Forderung einer Antwort, ob der Bau so bereits genehmigt ist oder abgelehnt wurde.

 

Von der Fa. 50 Hertz liegt eine Einladung zu einer Veranstaltung am 26.5.21 zur Neugestaltung des Stromanschlusses von Dänemark nach Deutschland Bentwisch. Herr Rohde hat sich als Teilnehmer bereiterklärt.