08.04.2021 - 4.8 Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen/A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Müller-von Wrycz Rekowski erläutert auf Nachfrage das Verfahren der Schnelltests für Verwaltungsmitarbeiter. Es gäbe die Empfehlung vom Bund an die Arbeitgeber den Mitarbeitern zweimal wöchentlich einen Schnelltests anzubieten.

 

Frau Wandt ergänzt, dass dieses Vorgehen insbesondere in Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie die Vorbildfunktion und zur Reduzierung der Ausfallwahrscheinlichkeit aufgrund einer Coronainfektion zu begrüßen sei.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich die Bewilligung um 250,0 TEUR wie unter TOP 3.1 besprochen mit nachfolgendem Änderungsantrag zu erhöhen.

 

„Der Absatz eins der Beschlussvorlage wird wie folgt ersetzt:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung/ Auszahlung in Höhe von 850 TEUR im Ergebnishaushalt und in Höhe von 630 TEUR im Finanzhaushalt im Teilhaushalt 37, Produkt 12800 „Zivil- und Katastrophenschutz“ auf dem Konto 56990000/76990000 „Sonstige laufende Aufwendungen/Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit – Coronabudget“ im Haushaltsjahr 2021, um die Betreibung des Abstrichzentrums in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sicherzustellen sowie die Finanzierung anfallender Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter sicherzustellen.“

 

Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt.

Abschließend lässt der Vorsitzende die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 600 TEUR im Ergebnishaushalt und in Höhe von 380 TEUR im Finanzhaushalt im Teilhaushalt 37, Produkt 12800 „Zivil- und Katastrophenschutz“ auf dem Konto 56990000/76990000 „Sonstige laufende Aufwendungen/Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit
- Coronabudget“ im Haushaltsjahr 2021, um die Betreibung des Abstrichzentrums  in der Hansemesse Rostock sicherzustellen sowie die Finanzierung anfallender Schnelltests für
Bürgerinnen und Bürger und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sicherzustellen.

Die Deckung erfolgt vorrangig durch Kostenerstattungen von der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) und durch eine aktuelle haushaltsrechtliche Sonderbestimmung. nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 des „Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie“.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt