15.04.2021 - 3 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 1...

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Wortprotokoll

Frau Hartmann: Es liegen zwei Änderungen/Ergänzungen vor.

  1. Dr.Blum, 07.04.2021:

TOP 10 - dauerhaftes Hängerparken wäre sachlich richtig zu stellen:

„Nach §12 Abs. 3b StVO darf ein Anhänger ohne Zugfahrzeug im öffentlichen Raum

max. 14 Tage lang geparkt werden.“

 

Die Niederschrift wird in diesem Fall nicht geändert sondern mit diesem Hinweis von

Hr. Dr. Blum ergänzt.

 

Hierzu hat Ortsamt Rücksprache mit dem Fachamt gehalten. Demnach ist die

Anmerkung von Herrn Dr. Blum richtig.

Ergänzend hierzu teilt das Fachamt (KOD) mit, dass die 14 Tage-Frist nach erneuter

Bewegung des Fahrzeuges, von neuen beginnen.

Dies gilt ebenfalls für Wohnmobilanhänger ohne Zugfahrzeug.

Wohnmobile sind wie Kleintransporter geregelt. Sie können wie Pkw unbegrenzt im

öffentlichen Raum parken, dürfen jedoch nicht campen (keine Stromnutzung,

Möbelaufstellung etc., geregelt in der VwV zur StVO)

 

  1. Herr Lohff, 12.04.2021

TOP 4 Nr.4 – Einzäunung der Glascontainer nicht Schäferteich sondern Baustelle

P.Picasso-Str.

 

Frau Knitter: Mit diesen Änderungen/Ergänzungen ist die Niederschrift genehmigt.