15.04.2021 - 5.7 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 „Sp...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller stellt die Beschlussvorlage vor. Das Parkhaus ermöglicht Ersatzstellflächen für die wegfallenden Parkflächen durch die Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 01.SO.195 Sondergebiet „Rohrmannsche Koppel“. Er befürwortet den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Geh- und Radweg). Für den Änderungsantrag zur Integration eines Skater-Parks empfiehlt er die Ablehnung. Die Errichtung eines Skater-Parks innerhalb des Geltungsbereichs erfolgt wohlmöglich zu Lasten von Stellplätzen, die dann wiederum zu einem höheren Parkhaus führen. Sowohl das Ortsbild als auch die Wirtschaftlichkeit sprechen dagegen. Er schlägt vor stattdessen nach einem anderen Standort im Ortsteil zu suchen.

 

Herr Engelmann spricht sich gegen den Änderungsantrag bezüglich der Freihaltung einer angemessenen breiten Fläche für Fuß- und Radwege an der südlichen Seite der Parkstraße aus. Die Sicherheit von Fußgängern wird dadurch gefährdet. Es kommt zu einer Verdrängung.

 

Frau Raeuber unterstützt den Änderungsantrag des Ortsbeirates. Der Skater-Park beeinträchtigt die Parkfläche nicht. Auch Frau Krönert stimmt der Errichtung eines Skater-Parks in diesem Bereich zu. Bezüglich des Fuß- und Radweges sollte eine vernünftige und eventuell separierte Wegeverbindung geschaffen werden.

 

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich auf folgenden Änderungsantrag:

 

„Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob im Geltungsbereich der 2. Änderung

des Bebauungsplans der erforderliche Platz für einen Skater-Park zur Verfügung steht.

Sollte eine entsprechende Fläche bestehen, ist diese im Rahmen der Änderung zu

berücksichtigen.“

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“ mit folgenden planerischen, städtebaulichen Zielen:

 

-          Erhöhung der Attraktivität des westlichen Ortseingangs von Warnemünde durch Schaffung eines Verknüpfungspunktes (Mehrfachnutzung des EG wie WC, B+R-Anlagen, Fahrradständer, Fahrradboxen, Fahrradverleih, -reparatur, Ladestationen für E-Fahrzeuge (E-Bikes, E-Roller, E-Kfz (Parken + Stromtanken), Kiosk (aber kein Einzelhandel o.ä.)

-          Umsetzung des Parkraumkonzeptes für Warnemünde (Wandlung Parkplatz in P&R Parkplatz)

-          Orientierung der baulichen Höhe der Parkpalette/Parkhaus an vorhandenen Gebäuden (Sporthalle, Wohngebäude, Jugendherberge) – max. zul. Höhe 8,75 m

-          Erhalt der Kastanienallee an der Parkstraße und des Grenzabstandes zum geschützten Biotop
 

wird beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird begrenzt:

 

- im Norden: durch den Geh-und Radweg nördlich der Parkstraße,

- im Osten: durch die Zufahrt zur Jugendherberge und Wetterstation Warnemünde,

- im Süden: durch das Gelände der Tennisanlage TV Blau-Weiß Warnemünde e.V.

- im Westen: durch das „Diedrichshäger Moor“

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmung zum Änderungsantrag des Ausschusses:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

 

Abstimmung zur Beschlussvorlage:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage