08.04.2021 - 4.5 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Han...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fromm, Leiter der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde, erläutert auf Nachfrage, dass die Stadt bei der Deckungsquote einen Mindestanteil an Eigenfinanzierung lt. KAG i. H. v. 10 % leisten müsse.

 

Herr Fromm macht Ausführungen zur Einordnung der Kurabgabe im landesweiten Vergleich und weist in diesem Zusammenhang auf die Anlage 4 zur Beschlussvorlage hin.

 

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Beschlussvorschlag:

Die dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung – Anlage 1) wird beschlossen.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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