07.04.2021 - 4.6 Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) erläutert, dass die Bürgerschaft die Satzung über den B-Plan bereits 2018 beschlossen hat, dieser aber nicht Inkraft gesetzt wurde.

Gründe waren inhaltlich rechtliche Korrekturen, hauptsächlich die Reduzierung der Entstehung möglicher Wohneinheiten (alt: 150 – 160 WE, neu: 105 – 110 WE), somit geringere Versiegelung, Höhen wurden verringert. Es gab Anfang 2019 mit den betroffenen Nachbarn, neuen Eigentümern der Fläche und der Stadt Gespräche dazu. Herr Massenthe (OBR-Vors. Gehlsdorf) sieht die Einigung als ein wunderbares Beispiel, wo alle Parteien zufrieden sind.

Frau Knitter (SPD) merkt an, dass diese Verfahrensweise prinzipiell nicht üblich werden sollte.

Herr Dr. Penzlin (Die Linke.Partei) findet, dass Gehlsdorf eine soziale Durchmischung nötig hat. Er wünscht sich innovatives und generationsübergreifendes Wohnen. Herr Müller erläutert, dass die WG Warnow Doppel-, Reihen- und 4 – 6 Mehrparteienhäuser bauen möchte. Weiterhin ist auch altersgerechtes Wohnen vorgesehen. Herr Döbel (CDU/UFR) kritisiert, dass durch die erneute Planung 3 Jahre verloren gegangen sind (statistisch ist Rostock in der Erstellung von B-Plänen langsam) und die erneuten Verhandlungen nicht nur aus Nettigkeit erfolgt sind.

Jedes Verfahren hat seine Eigenständigkeit, so Herr Müller. Trotzdem wurde ein guter Weg und Konsens mit allen drei Parteien gefunden. Herr Mahrt (SPD) hinterfragt die Ausweisung von Schulen und KITAS. Herr Müller(Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) informiert, dass es in den B-Plänen für die „Obere Warnowkante“ und „Melkweg“ Festsetzungen von Gemeinbedarfseinrichtungen geben wird.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet, begrenzt

 im Nordosten:  durch den Entwässerungsgraben 13/1,

 im Südosten:  durch die Bebauung an der Gehlsheimer Straße,

 im Südwesten: durch die Bebauung an der Drostenstraße und

 im Nordwesten:  durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke                                             185/8 und 185/9 bis zur Höhe der Hausnummer 17                                                                       Drostenstraße (Flurstücke 199/1 und 199/2),
 

        soll der Satzungsbeschluss (Nr. 2018/BV/3910)  des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70

      Wohngebiet „Eulenflucht“ aufgehoben und die erneute öffentliche Auslegung
      beschlossen werden.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „Eulenflucht“,   bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m.
    § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Wesentliches Planungsziel ist die Wiedernutzbarmachung und städtebauliche Neuordnung eines städtebaulichen Missstandes durch die Entwicklung zu einem Wohngebiet, das gleichzeitig zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs beiträgt und den Zielen des Bündnisses für Wohnen der HRO.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2021/BV/2042:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage