07.04.2021 - 4.2 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Han...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fromm erläutert, dass die Kurabgabe das Finanzierungsinstrument ist, um Aufwendungen für die Infrastruktur der Seebäder zu tätigen und um den qualitativen Stand für die Zukunft zu sichern. Die Nutzung der Kurabgabe erfolgt zweckbestimmt und nicht gewinnerzielend. 2019 wurden 73 %, 2020 nur 60 % Deckungsgrad aus der Kurabgabe erzielt, 90 % Deckungsgrad ist das Ziel. Seit 2008 wurden keinerlei Änderungen vorgenommen. Nun erfolgt eine Angleichung auf einheitliche 2,25 EUR pro Person/Nacht in allen Seebädern der HRO sowie die Ausweisung einer ganzjährigen Saison.

Herr Döbel (CDU/UFR) hinterfragt die Zonen und Angebote zwischen Sommer und Winter. Herr Krack (CDU/UFR) fragt nach Ermäßigungen und ab welchem Alter diese Abgaben gelten und bittet um eine schriftliche Aufstellung. Herr Fromm wird die Zuarbeit durch Frau Vollmer verteilen lassen.

Weiterhin wird durch Herrn Döbel (CDU/UFR) hinterfragt, ob alternativ versucht wurde, Kosten zu senken. Die Deckungsquote reicht nicht aus (Eigenanteil der Gemeinde min. 10 %), deshalb erfolgt eine Kostenerhöhung durch die Kurabgabe. Hinzu kommen auch die notwendig gewordenen erforderlichen erhöhten Sicherheits- und Hygienestandards für die stattfindenden Veranstaltungen. Herr Hoffmann (RB) fragt, was sich hinter Service und Angebote verbirgt – Veranstaltungen, Aufwendungen zur Herrichtung des Strandes, Beseitigung von Sturmschäden, Strandbewirtschaftung, Wasserwacht, Reparaturen, Instandsetzung, Betreibung der Tourist-Informationen.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung – Anlage 1) wird beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2021/BV/1882:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt