14.04.2021 - 5.1 Informationen des Stadtforstamtes

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Wortprotokoll

Herr Harmuth (Amtsleiter des Stadtforstamtes) berichtet:

-         Forstamt stellt sich auf ähnliche Situation ein wie 2020.

-         Aufgrund der beschränkten Reiseeinschränkungen sind mehr Menschen im Wald als sonst unterwegs. Es ergeben sich dadurch mehr Probleme. Aber man stellt sich darauf ein. Die Abstimmung mit Polizei und Ordnungsdienst erfolgt.

-         Das Forstamt hofft auf einen baldigen Beschluss der Strandsatzung, dort sind

Regelungen zu illegalen Strandpartys etc. enthalten

-         Reiter und Kremser stehen im Fokus (Reitwegenetz). Diese sind oft auf Rad/Fußwege unterwegs. Dies führt zu Löchern auf den Wegen. Man arbeitet hier schon an Lösungen. 

-         Problem weiterhin: Es gibt kaum ausgewiesene Reitwege nach Markgrafenheide.

-         Neubau der Fußgängerbrücke/40er Kurve soll bis Pfingsten erledigt sein.

-         Radweg Moorhof - L22

  1. Bauabschnitt (07.05. - 22.05) Der Weg wird abgefräst und neu asphaltiert.

Eine Umleitung wird erfolgen.

2. Bauabschnitt  Ende 2021 oder Anfang 2022

 

-         Mit der Beschilderung der Naturschutzgebiete ist man gut vorangekommen. Dies soll noch ausgeweitet werden.

-         Es handelt sich in der Rostocker Heide und den angrenzenden Strandabschnitten

überwiegend um Naturschutzgebiete, das Forstamt wünscht sich, dass alle sich an die Regeln halten. Forstamt hofft auf das Verständnis der Nutzer. Dies ist besser als strenge Verbote. Das Forstamt arbeitet hier auch eng mit der Tourismuszentrale zusammen. Weniger Verbote und mehr Verständnis für die Natur.

-         Das Forstamt bittet um Nachsicht für den Zustand einiger Wege. Die Termine der Holzabfuhr lagen oft in Schlechtwetterperiode. Daher sind einige Wege kaputt.

-         Fragen und Wünsche kann jeder ans Forstamt/Amtsleiter stellen

 

Fragen an den Amtsleiter des Forstamtes:

Herr Klützke merkt an, das Beschilderung am Borwinwaldparkplatz ungünstig angebracht sind. Wenn kleinere Gruppen sich hier Informationen einholen, stehen diese auf dem Fahrradweg und blockieren diesen. Dem Forstamt gefällt die Situation auch nicht. Es soll eine bessere Lösung gesucht werden.

 

Der Ortsbeirat bittet um Unterstützung des unter TOP 9 aufgeführten Antrages.

Dazu Herr Harmuth:

-         Das Naturschutzgebiet ist ein hochsensibler Bereich.

-         Es gibt dort unterschiedliche Meinungen von Forschungsgruppen.

-         Es soll geklärt werden, was im Sinne einer Nutzung als Naherholungsgebiet möglich ist. 

-         Forstamt ist am Prüfprozess als unterste Naturschutzbehörde beteiligt

-         Herr Harmuth wird eine nachhaltige Nutzung unterstützen

 

Dem OBR lagen Anfragen zum Thema Strandsatzung und Hundestrandnutzung vor.

Herr Klützke möchte wissen ob es Chancen gibt, einen Hundestrand in zentraler Lage zu realisieren. Herr Harmuth: Das Forstamt hat zum Teil B der Strandsatzung zugearbeitet.

Es handelt sich um Naturschutzgebiete. Hier sind freilaufende Hunde per Gesetz nicht erlaubt (Landesgesetze). Es besteht Leinenpflicht (Länge max. 2 Meter). Er befürwortet einen Hundestrandabschnitt MGH!