06.04.2021 - 5.1.8 Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert den Bebauungsplan und die gemachten Änderungen.

Herr Brincker stellt fest, dass im Umfeld fast nur klassische Einfamilienhäuser gebaut wurden, die WG aber bestimmt größere Baukörper mit vielen Wohneinheiten geplant hat.

Herr Paulus erhält Rederecht und erläutert die vorhandene Bebauung in der Umgebung und die geplanten Vorhaben der WG (Doppelhäuser, Mehrfamilienhäuser mit 12 Wohnungen, Parkplätze mit Begrünung, Gründächer für Mehrfamilienhäuser).

Herr Massenthe stellt dar, dass mit diesen Bauvorhaben ein guter Kompromiss gefunden wurde, macht aber auch noch einmal auf die Problematik der Drainage bei Starkregen aufmerksam.

Hierzu werden durch Herrn Paulus weitere Erläuterungen gemacht.

Herr Müller beantwortet ferner Fragen zum Höhenbezug, zur Firsthöhe und zur absoluten Höhe.

 

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Beschluss:

  1. Für das Gebiet, begrenzt

 im Nordosten:  durch den Entwässerungsgraben 13/1,

 im Südosten:  durch die Bebauung an der Gehlsheimer Straße,

 im Südwesten: durch die Bebauung an der Drostenstraße und

 im Nordwesten:  durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke                                             185/8 und 185/9 bis zur Höhe der Hausnummer 17                                                                       Drostenstraße (Flurstücke 199/1 und 199/2),
 

        soll der Satzungsbeschluss (Nr. 2018/BV/3910)  des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70

      Wohngebiet „Eulenflucht“ aufgehoben und die erneute öffentliche Auslegung
      beschlossen werden.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „Eulenflucht“,   bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m.
    § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.


Wesentliches Planungsziel ist die Wiedernutzbarmachung und städtebauliche Neuordnung eines städtebaulichen Missstandes durch die Entwicklung zu einem Wohngebiet, das gleichzeitig zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs beiträgt und den Zielen des Bündnisses für Wohnen der HRO.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage