06.04.2021 - 5.1.7 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 „Sp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.7
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 06.04.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum E 31 (Kantine) - Haus des Bauens und der Umwelt
- Ort:
- Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller erläutert die gemachten Änderungen und erklärt, dass der Ortsbeirat diesen zugestimmt hat.
Herr Dr. Mehlan fragt nach, wie der Wegfall einer Vielzahl von Parkplätzen (700 Stck.) in Warnemünde beim gleichzeitigen Bau des Parkhauses mit nur 240 Stellplätzen kompensiert werden soll.
Herr Müller stellt klar, dass es für Warnemünde ein Parkraumkonzept gibt und hier der Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau in der Verantwortung ist.
Hier bitten die Mitglieder um eine Stellungnahme von Herrn Matthäus in der nächsten Sitzung am 11.05.2021.
Abschließend beantwortet er noch weitere Fragen der Mitglieder.
Beschluss:
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“ mit folgenden planerischen, städtebaulichen Zielen:
- Erhöhung der Attraktivität des westlichen Ortseingangs von Warnemünde durch Schaffung eines Verknüpfungspunktes (Mehrfachnutzung des EG wie WC, B+R-Anlagen, Fahrradständer, Fahrradboxen, Fahrradverleih, -reparatur, Ladestationen für E-Fahrzeuge (E-Bikes, E-Roller, E-Kfz (Parken + Stromtanken), Kiosk (aber kein Einzelhandel o.ä.)
- Umsetzung des Parkraumkonzeptes für Warnemünde (Wandlung Parkplatz in P&R Parkplatz)
- Orientierung der baulichen Höhe der Parkpalette/Parkhaus an vorhandenen Gebäuden (Sporthalle, Wohngebäude, Jugendherberge) – max. zul. Höhe 8,75 m
- Erhalt der Kastanienallee an der Parkstraße und des Grenzabstandes zum geschützten Biotop
wird beschlossen.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird begrenzt:
- im Norden: durch den Geh-und Radweg nördlich der Parkstraße,
- im Osten: durch die Zufahrt zur Jugendherberge und Wetterstation Warnemünde,
- im Süden: durch das Gelände der Tennisanlage TV Blau-Weiß Warnemünde e.V.
- im Westen: durch das „Diedrichshäger Moor“
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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502 kB
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