06.04.2021 - 4.1 Stephan Porst (für den Bau- und Planungsausschuss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 06.04.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum E 31 (Kantine) - Haus des Bauens und der Umwelt
- Ort:
- Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Müller erläutert zu diesem Antrag die Stellungnahme der Verwaltung. Er stellt dar, dass die B-Pläne „Handels- und Gewerbegebiet Schutow“ – Teilbereich 1 „Sondergebiet Möbel und Sportfachmarkt“ und die 3. Änderung des B-Planes „Schutow – Altes Messegelände“ jetzt die gleiche Priorität haben, die Verwaltung jedoch von einer weiteren Angleichung in zeitlicher Hinsicht abrät. Dieses begründet er ausführlich.
Weiterhin beantwortet er Fragen zu
- den unterschiedlichen Zeitschienen in der Bearbeitung von B-Plänen
- der Überlegung zur Splittung in Teilflächen bei Nichteinigkeit der privaten Eigentümer
- dem Zusammenhang in der Weiterarbeit am B-Plan und der Einigung der privaten Eigentümer
Herr Schulz stellt fest, dass es keine Lösung sein kann, beide B-Pläne in Abhängigkeit voneinander zu bringen und begründet dieses. Auch Frau Dejosez begründet ihre Ablehnung.
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die B-Pläne Nr. 05.SO.164 „Sonder- und Gewerbegebiet Schutow“ und Nr. 05.GE.35 "Sonder- und Gewerbegebiet Schutow Altes Messegelände" in ihrer Bearbeitung so zu priorisieren, dass die Beschlussfassung über die Auslegung des B-Planentwurfes Nr. 05.GE.35 zeitlich vor oder zusammen mit der Beschlussfassung über die Auslegung des B-Planentwurfes Nr. 05.SO.164 erfolgen kann.