25.03.2021 - 5.1 Vorsitzende der Fraktionen der SPD und DIE LINK...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Knitter erläutert den Antrag. Die Ko- und Anschubfinanzierung in Ergänzung zu den Landesförderungen sei ein Zeichen an die Kulturszene. Man wolle die kulturellen Einrichtungen bei der Wiedereröffnung unterstützen.

 

Herr Werner begrüßt die geplante Unterstützung der Kulturszene, führt aber aus, dass es aus seiner Sicht problematisch sei, wenn die Mittel nur als Kofinanzierungsmittel eingesetzt werden dürfen. Man sei abhängig von den Förderprogrammen der anderen, der Mittelabfluss sei an eine Landes- oder Bundesförderung gekoppelt. Zudem sei der zu erbringende Eigenanteil bei den Förderprogrammen relativ gering, so dass ein sehr hohes Antragsvolumen für die Ausschöpfung der 250.000 EUR notwendig wäre. Bei einem Eigenanteil von 10 % müssten die Fördermittel 2,5 Mio EUR betragen, um die 250.000 EUR voll auszuschöpfen. Die Vorlage eines Konzeptes bis zum Juni sei nicht zielführend, da bei vielen Förderprogrammen ein zügiges Agieren nach Programmauflage notwendig sei und teilweise nach Antragseingang beschieden werde. Natürlich werde man den Ausschuss regelmäßig über die Vergabe von Mitteln und geplante Maßnahmen informieren und, wo möglich, einbeziehen.

Hinsichtlich der im Antrag erwähnten bürokratischen Hürden äußert Herr Werner, dass bei der Kulturförderung in den letzten Jahren im Zusammenwirken mit dem Kultusministerium

bereits eine deutliche Vereinfachung des Förderprozesses erreicht werden konnte. So seien von den Trägern nur noch einfache Verwendungsnachweise vorzulegen, in vielen Fällen werde eine Festbetragsfinanzierung gewährt, eine Verwaltungskostenpauschale sei eingeführt worden. Bundes- oder Landesgesetzte, wie z.B. das Immissionsschutzgesetz des Landes oder das Landesreisekostenrecht könne man jedoch nicht einfach aushebeln.

 

Im Ergebnis der Diskussion verständigen sich die Ausschussmitglieder, folgenden

Änderungsantrag einzubringen:

 

Im Beschlussvorschlag werden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Im 4. Satz des Beschlussvorschlags wird das Wort “explizit“ ersetzt durch „unter anderem“.
  2. Der letzte Absatz des Beschlusstextes wird gestrichen.

 

Abstimmung des Änderungsantrages  

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Nachtrag:

Nach Hinweis durch den Sitzungsdienst wurde für jede Änderung ein separater Antrag im Allris erstellt.

 

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Beschluss mit Änderung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur finanziellen Unterstützung bezüglich des Wiederöffnens von kulturellen Einrichtungen im Zuge der Aufhebung der Corona-Verordnungen zu entwickeln. Das Konzept soll auf der einen Seite eine Anschubfinanzierung in Form eines Fonds in Höhe von 250.000 € beinhalten, die dabei helfen soll, den Neustart der Kulturszene zu unterstützen. Der von der Landesregierung M-V eigens geschaffene Schutzfonds für die Kulturszene genießt weiterhin Priorität für die Anschubfinanzierung der Kulturszene. Der hier zu schaffende kommunale Fond versteht sich u.a. als ergänzende Maßnahme zu den Landesmitteln, wenn diese nicht vollends ausreichen sollten.

 

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Abstimmung

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

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