14.04.2021 - 12 Verschiedenes

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Wortprotokoll

Beschlussvorlagen etc. in Papierform

 

Zur Optimierung der Sitzung und Minimierung des Papiervolumens haben alle Ortsbeiräte die Möglichkeit zu entscheiden, in wie weit diese die Unterlagen digital (per Link, per eMail etc.) erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass alle (!) Mitglieder, die davon betroffen sind, sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklären.

Begründung:

Die Verwaltung ist verantwortlich, dass allen Ortsbeiratsmitgliedern alle zur Entscheidungsfindung erforderlichen Informationen (sprich Unterlagen) fristgemäß vorliegen. Und damit ist nicht der Sitzungstag gemeint, sondern die Ladefrist (ergibt sich aus § 12 OBR-Satzung i. V. m. § 4 (3) GO BS und § 29 (3) KV MV).

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