06.04.2021 - 4 Wünsche und Anregungen der Einwohnerinnen und E...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Bolzmann:

-         im Wohngebiet sind keine Hundetoiletten zu finden

Frau Hartmann:

-         Informationsschreiben zum Thema liegt dem Ortsamt vom Umweltamt vor

-         das Aufstellen von Hundetoiletten ist Serviceleistung der Stadt als unterstützende Maßnahme zur Beseitigung und Entsorgung von Hundekot

-         Lt. Umweltamt sind im Stadtgebiet bisher aufgestellten Hundetoiletten ( 35 Behälter, 22 Beutelspender) ausreichend

-         kein finanzieller Spielraum im Rahmen der Haushaltsmittelbewirtschaftung des Umweltamtes um Dienstleistungsangebot zu erweitern da es sich um  freiwillige Leistung der Stadt handelt (bei 100%iger Zuschlagsbedarf)

-         Hundekot ist in Rostock als Abfall deklariert, kann verpackt in bereitgestellten öffentlichen Papierkörben entsorgt werden

 

-         Herr Friesecke:

-         wie ist der Stand zum Baugeschehen Gutenbergstr.

-         es entstehen Staus auf der Gutenbergstr. durch wartende Baufahrzeuge

-         Gutenbergstr. wird durch die Baufahrzeuge stark verdreckt

Frau Hartmann:

-         die Baugenehmigung wurde erteilt

-         Mietvertrag zwischen Bauherren und Liegenschaftsamt bis 31.12.2021 zur Baustelleneinrichtung Gutenbergstraße geschlossen (mit Auflagen)

-         Gutenbergstr./ Berringer Straße werden sich in diesem Jahr mehrere Baustellen überschneiden

-         Fachämter sind sensibilisiert

-         Baustelle, Einrichtung und Umfeld stehen unter ständiger Kontrolle zur Einhaltung der Auflagen

Herr Friesecke:

-         es gibt wieder Probleme mit den Querparkern von Kunden der Eiswerkstatt in diesem Bereich der Hinrichsdorfer Straße

-         die Eiswerkstatt ist nicht nur eine Eisdiele, sondern eine Produktionsstätte

-         Ortsbeirat muss dieses weiter im Auge behalten

-         Einfahrt Höhe Hinrichsdorfer Straße 29 wird widerrechtlich als Parkplatz genutzt

-          

Frau Hartmann:

-         zum Thema Einrichtung eines Pollers an dieser Einfahrt gab es in der Sitzung am 02.03.2021 vom Ortsbeirat eine Anfrage dazu

-         Eine Antwort vom Tiefbauamt liegt vor

  • Grundstückszufahrten können den Grundstückseigentümern auf Antrag über öffentliche Gründstücke wie Grünanlagen , Geh-/Radwegen gewährt werden
  • Grundstückseigentümer ist verpflichtet sich diese selbst, unter Berücksichtigung der durch den Grundstückseigentümer der öffentlichen Flächen erteilten Auflagen  herzustellen.
  • wenn durch den Eigentümer Sperrung der Zufahrt gewünscht, kann er diese per Antrag auf Genehmigung und Gestattung durch Öffentlichen Eigentümer – hier die Hanse- und Universitätsstadt Rostock- auf eigene Kosten nach Erteilung der Genehmigung einrichten
  • bei genannter Zufahrt handelt es sich nicht um Feuerwehrzufahrt
  • müsste Brandschutz- und Rettungsamt als solche kennzeichnen
  • Stadt Rostock wird „private“ Grundstückszufahrten nicht sperren
  • Nach Gleichbehandlungsprinzip würde das Recht zur Sperrung für jede private Grundstückszufahrt  bestehen. 

 

-         Diskussion:

-         die Frage steht noch „kann dort abgepollert werden“

-         Grünfläche neben Auffahrt gehört der stadt (Amt für Stadtgrün)

-         vielleicht hat das Amt die Möglichkeit abzupollern

-         Antwort vom Brandschutz- und Rettungsamt bleibt abzuwarten