06.04.2021 - 4 Wünsche und Anregungen der Einwohnerinnen und E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 06.04.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Bolzmann:
- im Wohngebiet sind keine Hundetoiletten zu finden
Frau Hartmann:
- Informationsschreiben zum Thema liegt dem Ortsamt vom Umweltamt vor
- das Aufstellen von Hundetoiletten ist Serviceleistung der Stadt als unterstützende Maßnahme zur Beseitigung und Entsorgung von Hundekot
- Lt. Umweltamt sind im Stadtgebiet bisher aufgestellten Hundetoiletten ( 35 Behälter, 22 Beutelspender) ausreichend
- kein finanzieller Spielraum im Rahmen der Haushaltsmittelbewirtschaftung des Umweltamtes um Dienstleistungsangebot zu erweitern da es sich um freiwillige Leistung der Stadt handelt (bei 100%iger Zuschlagsbedarf)
- Hundekot ist in Rostock als Abfall deklariert, kann verpackt in bereitgestellten öffentlichen Papierkörben entsorgt werden
- Herr Friesecke:
- wie ist der Stand zum Baugeschehen Gutenbergstr.
- es entstehen Staus auf der Gutenbergstr. durch wartende Baufahrzeuge
- Gutenbergstr. wird durch die Baufahrzeuge stark verdreckt
Frau Hartmann:
- die Baugenehmigung wurde erteilt
- Mietvertrag zwischen Bauherren und Liegenschaftsamt bis 31.12.2021 zur Baustelleneinrichtung Gutenbergstraße geschlossen (mit Auflagen)
- Gutenbergstr./ Berringer Straße werden sich in diesem Jahr mehrere Baustellen überschneiden
- Fachämter sind sensibilisiert
- Baustelle, Einrichtung und Umfeld stehen unter ständiger Kontrolle zur Einhaltung der Auflagen
Herr Friesecke:
- es gibt wieder Probleme mit den Querparkern von Kunden der Eiswerkstatt in diesem Bereich der Hinrichsdorfer Straße
- die Eiswerkstatt ist nicht nur eine Eisdiele, sondern eine Produktionsstätte
- Ortsbeirat muss dieses weiter im Auge behalten
- Einfahrt Höhe Hinrichsdorfer Straße 29 wird widerrechtlich als Parkplatz genutzt
-
Frau Hartmann:
- zum Thema Einrichtung eines Pollers an dieser Einfahrt gab es in der Sitzung am 02.03.2021 vom Ortsbeirat eine Anfrage dazu
- Eine Antwort vom Tiefbauamt liegt vor
- Grundstückszufahrten können den Grundstückseigentümern auf Antrag über öffentliche Gründstücke wie Grünanlagen , Geh-/Radwegen gewährt werden
- Grundstückseigentümer ist verpflichtet sich diese selbst, unter Berücksichtigung der durch den Grundstückseigentümer der öffentlichen Flächen erteilten Auflagen herzustellen.
- wenn durch den Eigentümer Sperrung der Zufahrt gewünscht, kann er diese per Antrag auf Genehmigung und Gestattung durch Öffentlichen Eigentümer – hier die Hanse- und Universitätsstadt Rostock- auf eigene Kosten nach Erteilung der Genehmigung einrichten
- bei genannter Zufahrt handelt es sich nicht um Feuerwehrzufahrt
- müsste Brandschutz- und Rettungsamt als solche kennzeichnen
- Stadt Rostock wird „private“ Grundstückszufahrten nicht sperren
- Nach Gleichbehandlungsprinzip würde das Recht zur Sperrung für jede private Grundstückszufahrt bestehen.
- Diskussion:
- die Frage steht noch „kann dort abgepollert werden“
- Grünfläche neben Auffahrt gehört der stadt (Amt für Stadtgrün)
- vielleicht hat das Amt die Möglichkeit abzupollern
- Antwort vom Brandschutz- und Rettungsamt bleibt abzuwarten