03.03.2021 - 13.11 Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur re...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass die Einbringung der Beschlussvorlage durch den Oberbürgermeister gleichzeitig mit einer vorgezogenen Berichterstattung über wichtige Angelegenheiten der Stadt erfolgen wird.

 

Da es keine gegenteiligen Auffassungen gibt, wird so verfahren.

 

 

Der Oberbürgermeister gibt, da die vorgesehenen Testungen ein Teil des Rostocker Weges sind, einführend nähere Erläuterungen zum gemeinsam mit Experten, der Verwaltung und den Senatoren entwickelten Konzept „Pilot Rostock“ / Rostocker Weg für regionale Öffnungsschritte aus dem aktuellen Lockdown im Rahmen der bereits ein Jahr andauernden Corona-Pandemie.
Aufgrund der niedrigen Fallzahlen wird deshalb eine Chance, aber auch ein Stück weit eine Pflicht für Rostock als Modellregion gesehen; es muss Wissen generiert werden, um aus dem Lockdown herauszukommen und es müssen wissensbasiert Wege gefunden werden, mit Corona umzugehen.

 


Dieser Weg ist in verschiedenen Bausteinen zusammengestellt:

 

1. Gemeinsam handeln! 

Mögliche Öffnungsszenarien sollten sich nicht nur auf die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beziehen, sondern aufgrund der engen Vernetzungen sollte die Stadt gemeinsam mit dem Landkreis Rostock als Region Rostock betrachtet werden, jedoch haben sich nun die Inzidenzzahlen des Landkreises negativ entwickelt und es gestaltet sich schwieriger.
Alle Öffnungsschritte werden in Abstimmung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgen, an das man, ebenso auch an den Bund und auch europa- und weltweit, die Erfahrungen gern weitergeben möchte.

 

 

2. Bildung ermöglichen!

Kinder brauchen Kinder und Kinder haben ein Anrecht auf Bildung!
Basierend auf dem vorliegenden Entwurf der Kooperationsvereinbarung mit der CENTOGENE GmbH wurde eine Möglichkeit gefunden, in den nächsten Wochen regelmäßige, freiwillige Testungen an Schülerinnen und Schülern mit RT-PCR-Tests zu ermöglichen. Dieses regionale Angebot der Testungen ist wichtig, da sich Mutationen des Corona-Virus rasant ausbreiten und insbesondere im Kinder- und Jugendbereich ansteckend sind, die Kinder und Jugendlichen aber kaum Symptome aufweisen.
Das ist genau der Punkt, auf welchen bei Öffnungen von Kindertagesstätten und Schulen zu achten ist. Sollte es dort Indikatoren für ein lokales Ausbruchsgeschehen geben, wird das Gesundheitsamt deutlich genauer hinschauen, um eine Verbreitung zu verhindern.
Die Testungen sollen durch das Klinikum Südstadt Rostock und die Charité – Universi­tätsmedizin Berlin wissenschaftlich begleitet werden.
Vom Bund angekündigte Tests werden nach jetzigem Stand voraussichtlich frühestens ab ca. April 2021 eingesetzt werden können. Auch vor diesem Hintergrund ist die Schaffung dieses eigenen, regionalen Angebotes wichtig. und mit den zuständigen Behörden/Institutionen (z. B. Stadtelternrat und Staatliches Schulamt)/Ministerium abgestimmt worden.

 

 

3. Handel ermöglichen!

Es soll ermöglicht werden, dass die Wirtschaft wieder hochgefahren werden kann.
Kurzfristig sind nun ab 8. März 2021 Öffnungen des Rostocker Einzelhandels vorgesehen. Auch dazu wurden gemeinsam Konzepte entwickelt. Die Landesregierung wird zur Auflage machen, dass für Regionalität zu sorgen ist, das heißt, die Öffnung wird nur für Einwohner Rostocks gelten. Zur Umsetzung sollen die Einzelhändler mit Terminvergaben arbeiten, damit sich keine Menschenansammlungen in der Stadt bilden und Kontakte erfassen.
Zur Kontakterfassung und -verfolgung wurde auch das digitale Angebot der Luca-App entwickelt, die auch als analoge, barrierefreie Lösung per Schlüsselanhänger genutzt werden kann und auch den Datenschutz wahrt sowie dem Gesundheitsamt gegebenenfalls über eine Schnittstelle einen schnellen Datenzugriff ermöglicht.
Erste positive Rückmeldungen zur Nutzung der Luca-App erfolgte durch die Friseur-Innung.

 


 

4. Freude ermöglichen!

Kunst, Kultur und Sport gehören auch zum Leben!
Der Oberbürgermeister informiert weiter, dass er den Vorschlag gemacht, dass bereits geimpfte ältere Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, die im letzten Jahr sehr gelitten haben, die auch die zehntägige Schonfrist nach der Impfung hinter sich haben, an drei verschiedenen Terminen im März 2021 in das Volkstheater Rostock eingeladen werden, um Kunst zu erleben und Kulturschaffenden die Möglichkeit zu geben, Kunst aufzuführen.
Dieses Konzept ist ebenfalls bereits mit dem Gesundheitsamt und Herrn Prof. Reisinger (Universitätsmedizin Rostock) abgestimmt und muss noch durch die Landesregierung genehmigt werden.

Gleichzeitig wurde bei der Landesregierung darum gebeten, die Möglichkeit zu erhalten bereits schon im März, Spiele von Hansa Rostock vor ca. 3000 Zuschauerinnen und Zuschauern unter Anwendung des Schnelltestverfahrens vor dem Stadion stattfinden
zu lassen, um die Möglichkeit zu erhalten, Erfahrungen mit der benötigten Infrastruktur und Verfahrensweise für größere Veranstaltungen, z. B. Theateraufführungen, zu sammeln.
Weitere wissensbasierte Konzepte werden eingereicht.

Weiterhin wurde der Wunsch geäußert, dass Kinder- und Jugendsport wieder ermöglicht werden kann.

 

 

5. Welt muss nach Corona eine bessere Welt werden – neue Wege gehen!

Es soll beim Land, bei Kommunen und in der EU für eine Entbürokratisierung/ Abschaffung von unnötigen Formularen geworben werden, damit zum Beispiel die Einzelhändler die Möglichkeit haben, ihrer eigentlichen Tätigkeit nachzugehen.
Es können dazu neue – smartere und digitale – Wege genutzt werden.

 

 

6. Rostocker Ampel!

Da die Kontaktverfolgung möglich sein muss und um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten, wurde die Inzidenzzahl 50 festgelegt.
Mit der Luca-App hat man nun eine neue, bessere Möglichkeit der Kontaktverfolgung,

    man kennt das Virus besser und kann es besser behandeln, d.h. wir können auch mit mehr Infizierten in unserem System trotzdem umgehen, wir haben jetzt schon im großen Stil Menschen aus den besonderen Risikobereichen geimpft; das bedeutet bei einer höheren 7-Tage-Inzidenz weniger Belastung für unser Gesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung und auch für unser Krankenhaus.
 


 

Die Rostocker Ampel hat 7 verschiedene Indikatoren:

 

- R-Wert,

 

- wer steckt wie viele Menschen an,

 

- 7-Tage Inzidenz,

 

- Höhe der Auslastung der Kliniken,

 

- Alterszusammensetzung der Infizierten (da es einen Unterschied macht, wenn der Infizierte 18 oder 80 ist),

 

-  wie ist die Verbreitung der Infektionen im Stadtgebiet (z.B. nur örtlich in einer Fabrik oder in der ganzen Stadt),

 

- wie gut man mit der Kontaktverfolgung hinterher kommt.

 

 

Der Wunsch für den „Rostocker Pilot“ ist, einen neuen Weg zu gehen, wissensbasiert Daten zu sammeln, damit nicht die Antwort auf weitere Pandemiewellen nur wieder der nächste Lockdown sein kann, sondern das man zur Bewältigung der Lage auf diese Daten zurückgreifen kann.
Ebenfalls gab es dazu einen guten Austausch in der letzten Hauptausschusssitzung und der Oberbürgermeister hofft, dass die dort gegebenen Informationen in den Fraktionen weitergegeben worden sind.
 

Weitere Vorschläge für diesen Rostocker Weg werden gern angenommen und eingearbeitet. Der Weg ist nach Gesprächen mit der WHO, mit No-Covid-Leuten, mit Gesundheitsämtern aus ganz Deutschland, Virologen und Experten aller Art entstanden.

 

 

Abschließend appelliert der Oberbürgermeister, weiterhin vorsichtig sein, aufeinander aufzupassen und auch vor dem Hintergrund der schwierigen Situation, in der sich Kinder und Jugendliche befinden und die der gesamte Gesellschaft zugemutet und über Jahrzehnte nachwirken wird, die hohe Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam einen guten Weg zu beschreiten und die Daten für die Zukunft nutzen zu können.

 

 

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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Kooperationsvereinbarung mit der CENTOGENE GmbH zur regelmäßigen, freiwilligen Testung für Schüler*innen mit
RT-PCR-Tests auf Basis des dieser Vorlage angehängten Entwurfs abzuschließen.

 

Anlage:

Entwurf Kooperationsvereinbarung

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Realisierung:

 

Die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommerns ist zum 28. Februar 2023 außer Kraft getreten. Auch die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfsG) sind zum 8. April ausgelaufen. Es gelten somit keine gesetzlichen Schutzmaßnahmen mehr.

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Anlagen zur Vorlage