02.03.2021 - 5.2.4 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schäfer stellt das Bauvorhaben vor und erklärt, dass die Tagesordnungspunkte 5.2.4 und 5.2.5 zwei Verfahren sind, die ein Gelände betreffen und daher im Zusammenhang gesehen und behandelt werden müssen. Frau Schäfer informiert, dass ein Verträglichkeitsgutachten für das gesamte Gelände aufgestellt wurde. Der Ortsbeirat tagt ebenfalls am 02.03.2021.

 

Frau Schulz erkundigt sich, ob es sich um ein städtisches Grundstück handelt und erkundigt sich weiter nach der Qualität bezüglich einer Dachbegrünung oder einer effektiveren Nutzung des Baus. Frau Gründel erklärt, dass die Eigentumsfrage im Grundstücksverkauf geregelt wird und hinsichtlich der Qualität des Baus, dass dies nicht zum Umfang der Prüfung im Genehmigungsverfahren gehört.

 

Herr Bothur bezweifelt die Funktionstüchtigkeit der Oberflächenentwässerung, da keine neue Dimension an Rohren verlegt wurde. Er gibt zu Bedenken, dass auf eine Regenrückhaltung nicht verzichtet werden kann.

Frau Schäfer erklärt, dass die Prüfung des Vorhabens noch nicht abgeschlossen ist und in dem Zusammenhang ein Hinweis an den Bauherrn diesbezüglich erfolgen wird.

 

Frau Dejosez verlässt vor der Abstimmung zu TOP 5.2.4 und 5.2.5 für eine kurze Zeit den Raum.

 

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Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): Neubau eines LIDL-Einkaufsmarktes mit Werbeanlagen und Stellplätzen, Rostock, Neubrandenburger Str. 10; Az.: 02977-20, wird erteilt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage