03.03.2021 - 8.2 Julia Kristin Pittasch (FDP), Christoph Eisfeld...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei zukünftigen Beschaffungen von Waren,
Dienst- und Bauleistungen Vorgaben in der Leistungsbeschreibung, den Eignungs- oder Zuschlagskriterien zu machen, die bewirken, dass verstärkt Recycling-Kunststoffe eingesetzt werden, wobei die Empfehlungen des Umweltbundesamtes im "Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung - Produkte aus Recyclingkunststoffen" vom 08.04.2020 berücksichtigt werden soll.[1] Dies gilt für Beschaffungen oberhalb wie unterhalb der EU-Schwellenwerte.

 

 

Beschluss Nr. 2020/AN/1758:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei zukünftigen Beschaffungen von Waren,
Dienst- und Bauleistungen Vorgaben in der Leistungsbeschreibung, den Eignungs- oder Zuschlagskriterien zu machen, die bewirken, dass verstärkt Recycling-Kunststoffe eingesetzt werden, wobei die Empfehlungen des Umweltbundesamtes im "Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung - Produkte aus Recyclingkunststoffen" vom 08.04.2020 berücksichtigt werden soll. 1 Dies gilt für Beschaffungen oberhalb wie unterhalb der EU-Schwellenwerte.

 

Von der Vorgabe der Eignungs- und Zuschlagskriterien in Bezug auf Recycling-Kunststoffe darf abgewichen werden, wenn es sachlich geboten oder deren Einsatz wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

 

Bei Abweichungen soll der Liegenschafts- und Vergabeausschuss* unverzüglich vorab informiert werden.

 


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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

* Ausschussbezeichnung durch FB Sitzungsdienst redaktionell geändert

 

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Realisierung:

 

Verstärkter Einsatz von Recycling Kunststoffen wird fortlaufend berücksichtigt. Am 18.06.2021 trat eine neue Geschäftsanweisung zur Vergabe städtischer Aufträge in Kraft. Darin sind alle Ämter aufgefordert, die Beschlüsse der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse zu berücksichtigen.