03.03.2021 - 8.2 Julia Kristin Pittasch (FDP), Christoph Eisfeld...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert Nov 23, 2021
- Datum:
- Mi., 03.03.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Saal 1, StadtHalle Rostock
- Ort:
- Südring 90, 18059 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fachbereich Sitzungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei zukünftigen Beschaffungen von Waren,
Dienst- und Bauleistungen Vorgaben in der Leistungsbeschreibung, den Eignungs- oder Zuschlagskriterien zu machen, die bewirken, dass verstärkt Recycling-Kunststoffe eingesetzt werden, wobei die Empfehlungen des Umweltbundesamtes im "Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung - Produkte aus Recyclingkunststoffen" vom 08.04.2020 berücksichtigt werden soll.[1] Dies gilt für Beschaffungen oberhalb wie unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Beschluss Nr. 2020/AN/1758:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei zukünftigen Beschaffungen von Waren,
Dienst- und Bauleistungen Vorgaben in der Leistungsbeschreibung, den Eignungs- oder Zuschlagskriterien zu machen, die bewirken, dass verstärkt Recycling-Kunststoffe eingesetzt werden, wobei die Empfehlungen des Umweltbundesamtes im "Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung - Produkte aus Recyclingkunststoffen" vom 08.04.2020 berücksichtigt werden soll. 1 Dies gilt für Beschaffungen oberhalb wie unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Von der Vorgabe der Eignungs- und Zuschlagskriterien in Bezug auf Recycling-Kunststoffe darf abgewichen werden, wenn es sachlich geboten oder deren Einsatz wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Bei Abweichungen soll der Liegenschafts- und Vergabeausschuss* unverzüglich vorab informiert werden.
[1] Der aktuelle Leitfaden vom 08.04.2020 ist abrufbar unter: