23.02.2021 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnung...

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Wortprotokoll

Der Oberbürgermeister eröffnet um 17.00 Uhr die Sitzung des Hauptausschusses und
stellt die ordnungsgemäße Ladung fest.


Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ab 15. Februar 2021 durch Aushang am Rathaus

und in den Ortsämtern sowie im Internet. Am 15. Februar 2021 ist den Mitgliedern des

Hauptausschusses die Einladung elektronisch zugegangen.


Es folgt der Hinweis, dass die Geschäftsordnung der Bürgerschaft das Betreiben von

Funktelefonen in der Sitzung grundsätzlich untersagt.

 

Der Oberbürgermeister weist ausdrücklich darauf hin, dass die Regelungen der „Corona-Verordnung“ der Landesregierung gelten. Zwischen den Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Alle Teilnehmenden haben eine Mund-Nase-Bedeckung
(medizinische Gesichtsmaske oder Atemschutzmaske) zu tragen, wobei Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer
Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist nur unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zulässig, solange es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung, die auf das Lippenlesen angewiesen sind, erforderlich ist.

 


Weiterhin stellt der Oberbürgermeister die Beschlussfähigkeit fest.

Um 17.00 Uhr sind elf Mitglieder des Hauptausschusses anwesend.


Es wird auf Tonaufnahmen hingewiesen.