16.02.2021 - 5 Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag 2021 /...

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Wortprotokoll

Um die Arbeit der Bürgerschaft und der Gremien während der SARS-CoV-2-Pandemie aufrecht zu erhalten, hat die Bürgerschafft beschlossen, dass Sitzungen künftig auch als Videokonferenz, Hybrid- oder Präsenzsitzung stattfinden könnten. Die gesetzlichen Voraussetzungen wurden auf Landesebene bereits geschaffen.

 

Der Fachbereich Sitzungsdienst bittet um Mitteilung, welche Variante vom Ortsbeirat favorisiert wird. Die Zuarbeiten sollen in die Stellungnahme des Oberbürgermeisters an die Bürgerschaft am 03.03.2021 einfließen.

 

Präsenzsitzung – die Teilnehmer nehmen Vorort an der Sitzung teil

Videokonferenz – alle Teilnehmer sind online anwesend

Hybridsitzung – die Teilnehmer können zwischen Vorort und Online wählen

 

Zu beachten ist, dass der öffentliche Charakter der Sitzung gewährleistet sein muss. Außerdem muss für die technische Ausstattung gesorgt werden. Ortsbeiratsmitglieder und Gäste müssen die Möglichkeit erhalten, an einer Videokonferenz teilzunehmen.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder werden gebeten, die fehlenden Fragebögen einzureichen.

 

Herr Lesch gibt zu bedenken, dass die Hürde zur Teilnahme an Sitzungen für Gäste und Zuschauer durch reine Onlinesitzungen größer sein könnten.

 

Herr Cornelius fasst zusammen, dass die anwesenden Mitglieder die Präsenzvariante favorisieren. Sollte es aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie notwendig werden, sollen die Sitzungen als Hybridsitzungen stattfinden.

 

Da der Ortsbeirat nicht beschlussfähig ist, kann kein Beschluss gefasst werden. Der Auszug aus der Niederschrift zu diesem TOP wird trotzdem an den Sitzungsdienst weitergeleitet.

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