10.02.2021 - 4.1 Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.PA...

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Wortprotokoll

Herr Albrecht führt in das Thema ein und erläutert die Motivation des Antrages zu Erteilung eines Prüfauftrages. Herr Majerus führt darauf hin aus, dass Konsenz bezüglich der nach wie vor vorhandenen Defizite bei Reinigungsleitungen bestehe. Jedoch werde eine Rekommunalisierung nicht als probates Mittel in diesem Bereich gesehen. Vielmehr schlägt er vor, zunächst die Auswirkungen von Modifizierungen im Ausschreibeprozess abzuwarten, wie sie in der Betriebsausschusssitzung des KOE im Januar bereits einmal angesprochen wurden. Der beantragte Prüfauftrag solle daher entsprechend vertagt werden, bis die Modifizierung der Ausschreibungen erprobt wurde.

Frau Niemeyer führt darauf hin aus, dass der Schwerpunkt der Betrachtungen auf den sozialen Bedingungen liegen sollte, denen die Arbeitnehmer in den Reinigungsfirmen ausgesetzt seien. Insbesondere der Aspekt des Antrages, in dem zu prüfen sei, inwiefern eine Umsetzung in einem kommunalen Unternehmen möglich wäre, wird von Frau Niemeyer kritisch gesehen, da bei größeren kommunalen Unternehmen wie in der privaten Wirtschaft damit zu rechnen sei, dass die Reinigungskräfte auch hier sehr weit unten in den Hierarchien angesiedelt sein würden, wodurch sich kaum eine Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen der Beschäftigten gegenüber der Privatwirtschaft ergeben würde. Die Anordnung kommunaler Reinigungsdienstleistungen in der Rechtsform des Eigenbetriebs hält Frau Niemeyer für die aussichtsreichst Variante. Des Weiteren sei der Prüfauftrag zu detailliert und der Aufhänger „Sauberkeit an Schulen“ sei angesichts der Defizite in allen Bereichen, so auch in den Verwaltungsgebäuden, nicht nachvollzierbar.

Letzterem pflichtet Frau Dr. Bachmann bei, die ebenfalls der Fokussierung von Schulen nicht zustimmt und regt einen entsprechenden Änderungsantrag an, der den Blickwinkel auch auf Verwaltungsgebäude erweitert. Insgesamt schlägt Frau Dr. Bachmann vor, die Stellungnahmen aus der Verwaltung zu dem Antrag abzuwarten und entsprechend mit Änderungsanträgen nachzusteuern. Den Prüfauftrag insgesamt befürwortet sie jedoch.

Herr Reinke befürwortet den Antrag ebenso, gibt aber mit Blick auf Frau Niemeyers Ausführungen zu bedenken, dass beides wichtig sei, die Bedingungen der Arbeit für die Beschäftigten und gleichsam die Qualität ihrer Arbeitsergebnisse. Bezugnehmend auf die Äußerungen von Herrn Majerus stellt Herr Reinke fest, dass die Situation in den Schulen bereits jetzt zu ernst sei, um zuvor mögliche Auswirkungen eine Anpassung von Ausschreibemodalitäten abzuwarten. Ebenso sei das Thema zu dringend als dass es als Wahlkampfthema verwendet werden sollte und weist auf die Terminsetzung im Antrag hin.

Herr Flachsmeyer verweist nochmals auf den Titel des Antrages, der eine Einschränkung des Prüfauftrages auf Schulen nicht vorsieht. Weiterhin verweist er auf mögliche Gefahren, die aus der Monopolstellung insbesondere eines kommunalen Unternehmens entstehen würden. So sei beispielsweise bei unzureichender Leistung keine Kündigungsmöglichkeit für die Stadt vorhanden. Darüber hinaus gäbe es auf dem konkreten Markt für Reinigungsdienstleistungen einen Wettbewerb, der nicht angetastet werden sollte. Auch Herr Flachsmeyer zieht eine Überarbeitung der Ausschreibepraxis bei der Vergabe dem Prüfauftrag vor.

Herr Albrecht führt aus, dass die Priorisierung von Schulen in der Fraktion eingehende diskutiert wurde und die Reinigung von Schulen auf Grund der anhaltenden Diskussion nur als Ausgangspunkt gesehen werde. Weiter führt er aus, dass die Fraktion offen sei für entsprechende Änderungsanträge und dass aber eine Realisierung in kommunaler Hand selbstverständlich ein Stufenprozess sein müsse, bei dem mit wenigen Objekten angefangen werden müsse und sukzessive weitere hinzugenommen werden würden.

Frau Hecht schildert die Sichtweise des Eigenbetriebs und bietet an, die bereits versendete Stellungnahme des KOE zu dem Antrag den Ausschussmitgliedern im Anschluss an die Sitzung zur Verfügung zu stellen. Weiter führt sie aus, dass die Qualität der Arbeitsergebnisse von Menschen von den unterschiedlichsten Faktoren abhängig sei, am wenigsten jedoch von der jeweiligen Rechtsform. Aus der Erfahrung des Eigenbetriebs heraus ist die Vielfalt am Markt essentiell wichtig, da gute Ausschreibungsergebnisse und im weiteren Verlauf eine hohe Qualität der Arbeitsergebnisse hauptsächlich durch einen gesunden Wettbewerb zustande kämen. Hierzu müsse jedoch der Markt intakt sein, was derzeit auf dem Markt für Reinigungsleistungen nicht Fall ist (verschobene Marktmacht auf Anbieterseite). Weiterhin führt Frau Hecht aus, dass wichtige Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst natürlich stärker abgesichert seien als in der Privatwirtschaft. Jedoch wäre tatsächlich intensiv zu prüfen, ob sich ein kommunaler Reinigungsanbieter hinsichtlich verschiedener Aspekte bewährt. Im KOE hat man eine ähnliche Erfahrung mit den aus dem aufgelösten Hochbauamt übernommenen Handwerkern gemacht. Für den KOE hat sich das Konstrukt der eigenen Handwerker nach drei Jahren der Erprobung insbesondere bei kurzfristigen Arbeitsaufträgen bewährt. Es funktioniert aber auch heute nur in Kombination mit der Einbindung von Rahmenvertragspartnern aus der Wirtschaft, was erneut die Bedeutung des Marktes bekräftige. Insgesamt werde der Prüfauftrag außerordentlich begrüßt. Als eine Anregung gibt Frau Hecht noch zu Bedenken, dass sich die Reinigungsdienstleistungen in Schulen in einem besonderen Spannungs- beziehungsweise Kommunikationsfeld befinde, nämlich der Handlungssphäre von sowohl kommune als auch Land, in dem sich die übrigen Akteure wie die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern zurechtfinden müssen. Nicht zuletzt auf Grund dieser besonderen Schwierigkeit wird eine Fokussierung von Schulen im Prüfauftrag favorisiert.

Herr Reinke kommt schließlich auf die Ausführungen von Herrn Flachsmeyer zu den Risiken eines kommunalen Monopolisten zurück, widerspricht diesen und ergänzt noch einmal zur Fokussierung von Schulreinigungen im ersten Schritt, dass mit der Beibehaltung der aktuell schlechten Zustände in den Schulen auch ein indirekter Bildungsauftrag nicht erfüllt werde, was es zu ändern gelte.

Im Anschluss an die Redebeiträge leitet Herr Grümmer zur Abstimmung über.

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Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um die von der Stadt benötigten Reinigungsleistungen zu kommunalisieren. Hierbei ist prioritär eine Reinigung der kommunal getragenen Schulen und deren Sporthallen, die eine pflichtige Aufgabe der Kommune darstellt, zu untersuchen. Ferner sollen auch andere städtische Einrichtungen wie Verwaltungsgebäude mit in die Betrachtung einbezogen werden. Dazu soll die Übernahme der Reinigungsleistungen durch eigenes städtisches Personal oder durch ein kommunales Unternehmen geprüft werden. Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft spätestens bis zur Sitzung im August 2021 vorzulegen.    

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt