04.02.2021 - 4.6 Stephan Porst (für den Bau- und Planungsausschuss...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Pittasch stellt den Antrag vor. Es besteht die Befürchtung, dass das neue Gewerbegebiet das bestehende Gebiet in seiner Entwicklung „überholt“. Herr Maronde sagt, dass die Prioritätenliste nach der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses geändert wurde. Beide Bebauungspläne haben nun die gleiche Bearbeitungspriorität. Die gleichzeitigen Verfahrensschritte hält er dennoch für schwierig, da sich die Bebauungspläne sowohl im Inhalt als auch im Verfahren unterscheiden. Frau Krönert widerspricht dieser Argumentation. In Gehlsdorf wurden der Bebauungsplan für die Werft und die angrenzende Wohnbebauung zeitgleich abgestimmt. Herr Maronde führt aus, dass in Gehlsdorf inhaltliche Abhängigkeiten der Bebauungspläne untereinander bestanden. In Schutow ist das nicht gegeben.

 

Herr Reinke legt dar, dass die Änderung der Reihenfolge grundsätzlich auch immer Konsequenzen für andere Bebauungspläne hat, die dadurch in der Reihenfolge automatisch nach hinten rücken. Daher spricht er sich gegen Einzelanträge aus.

 

Frau Pittasch hält den Antrag dennoch für gerechtfertigt. Viele Eigentümer im Bereich des Alten Messegeländes möchten sich erweitern, sind aber aufgrund des Bebauungsplans in ihren Möglichkeiten stark eingeschränkt. Frau Krönert fügt hinzu, dass man Decathlon an den Stadtrand ansiedelt ohne den städtebaulichen Missstand dazwischen behoben zu haben. Herr Maronde antwortet, dass es auf dem Alten Messegelände Probleme in Bezug auf privates Eigentum, Altlasten und Verkehr gibt, die nur schwer zu beheben sind.

Herr Engelmann spricht sich dafür aus, dass der Bebauungsplan für das Alte Messegelände zuerst oder gleichzeitig bearbeitet werden sollte, aber nicht anders herum.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die B-Pläne Nr. 05.SO.164 „Sonder- und Gewerbegebiet Schutow“ und Nr. 05.GE.35 "Sonder- und Gewerbegebiet Schutow Altes Messegelände" in ihrer Bearbeitung so zu priorisieren, dass die Beschlussfassung über die Auslegung des B-Planentwurfes Nr. 05.GE.35 zeitlich vor oder zusammen mit der Beschlussfassung über die Auslegung des B-Planentwurfes Nr. 05.SO.164 erfolgen kann.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

6

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

5

 

Abgelehnt

x

 

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