09.02.2021 - 6.1 Sperrung - Hafen Naherholungsgebiet Schnatermann

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Herr Zachau informiert über den Zustand der Hafenanlage und geht auf die verschiedenen baulichen Varianten, vom Bau eines Provisoriums bis zum Neubau, ein. Parallel wird eine Beschlussvorlage erstellt, wie im Teilhaushalt die Errichtung eines Provisoriums realisiert werden kann, die der Sicherstellung des Fahrgastbetriebes am Standort Schnatermann dient. Variante 2 ist hier die präferierte Vorlage. Demnach werden 2 gebrauchte Betonschwimmsteganlagen, eine in Gehlsdorf und eine am Kabutzenhof, planmäßig demontiert und provisorisch für den Standort Schnatermann genutzt, ohne die vorhandene Kaikonstruktion zu tangieren. Die Restnutzungsdauer der beiden Betonschwimmsteganlagen beträgt ca. 5 Jahre. Die Fertigstellung des Provisoriums ist für Mitte 2021 geplant.

Frau Schröder erkundigt sich, Bezug nehmend auf die Sitzung des BPA vom 05.01.2021 und den Schilderungen von Herrn Seidel vom Vorstand des Bootsvereines Schnatermann, warum nach so langer guter Zusammenarbeit dem Bootsverein so kurzfristig gekündigt wurde und gibt weiterhin zu Bedenken, dass es sich bei der Entwicklung des Gebietes um ein längerfristiges Projekt handelt, welches in kurzer Zeit schwierig umsetzbar ist. Herr Zachau erklärt, dass die marode Steganlage länger bekannt war und nach einer sachkundigen Prüfung durch einen externen Bauwerksprüfer Ende 2020 der genaue Zustand der Steganlage mit dem Ergebnis Gefahr in Verzug festgestellt wurde. Die Standsicherheit, die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit der Kaianlage waren nicht mehr gewährleitet. Erst nach dem Ergebnis war seitens des Hafen- und Seemannsamtes ein Handeln möglich und alle unmittelbar Beteiligten wurden kurzfristig informiert. Da die Mietverträge nur zum Jahresende kündbar sind, kam es zu einer kurzfristigen Kündigung.

Herr Bothur spricht diesbezüglich von 2 Ebenen, zum einen der Gefahrenabwehr und zum anderen der Konzeption. Er regt an durch regelmäßige Prüfung eine Gefahr in Verzug auszuschließen und begrüßt dafür ein einheitliches Handeln der gesamten Verwaltung. Herr Maronde informiert über eine frühe Informationsweitergabe an das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft.

Herr Porst gibt zu Bedenken, dass eine vollständige Sanierung der Steganlagen am Schnatermann eine lange Zeit in Anspruch nehmen und die Restnutzungsdauer der provisorischen Schwimmsteganlagen zu knapp sein könnte und stellt zusätzlich fest, dass klar sein muss, was langfristig passieren soll. Herr Abend informiert, dass der Wert der Restnutzungsdauer in einer Bauwerksprüfung 2019 ermittelt wurde. Es sind für die kommenden Intervalle weitere Prüfungen geplant, um die Restnutzungsdauer zu präzisieren. Auf die Nachfrage von Herrn Porst, ob das Einsetzen von Dalben eine Alternative wäre, erklärt Herr Abend, dass eine dauerhafte Verkehrssicherheit beim Einsatz von Dalben nicht gewährleistet wäre.