04.02.2021 - 4.4 Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Datum:
- Do., 04.02.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1a/b Rathausanbau
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Matthäus geht auf die Inhalte der Stellungnahme ein. Es wird kein weiterer Prüfauftrag benötigt, da die Querungsmöglichkeiten bereits mit dem MOPZ beschlossen wurden. Auf dem Abschnitt zwischen Kabutzenhof und Grubenstraße werden zwei zusätzliche Querungsstellen über die L22 benötigt (aktuell 7). Zur BUGA wird es eine Sonderlösung geben.
Frau Raeuber weist darauf hin, dass mit einer „besseren Anbindung“ nicht unbedingt eine Ampellösung verfolgt wird. Herr Matthäus antwortet, dass es gemäß Beschluss der Bürgerschaft keine Schnickmannbrücke als weitere Querungsmöglichkeit geben wird. Eine bessere Anbindung kann auch durch die Qualität der Ampeln erzielt werden. Zukünftig sollen sich die Grünphasen für Fußgänger und Radfahrer an ihren Bedarf orientieren (Bedarfsampeln statt „Bettelampeln“). Herr Kröger fügt hinzu, dass sich die Bürgerschaft gegen die Brücke entschieden hat, da kein übereiltes Verfahren gewollt war.
Auf Empfehlung des Senators verständigen sich die Ausschussmitglieder auf einen Änderungsantrag für die grundlegende Prüfung der Anbindung. Der Antrag wird dazu im letzten Satz des Beschlussvorschlags wie folgt geändert: „Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft spätestens zu ihrer Sitzung im August 2022 vorzulegen.“
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Möglichkeiten zur besseren Anbindung des Stadthafens an die Stadtmitte und die KTV für Fußgänger und für den Radverkehr zu prüfen.
Dabei ist der Bereich von der Grubenstraße bis zum Kabutzenhof zu berücksichtigen.
Die betroffenen Ortsbeiräte sind in den Prüfprozess einzubeziehen.
Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft spätestens zu ihrer Sitzung im August 2021 vorzulegen.