03.02.2021 - 6.1 Personalbedarf im Amt für Jugend, Soziales und ...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage, in welchem Stellenplan diese Stellen berücksichtigt sind bzw. werden sollen, antwortet die Verwaltung, dass notwendige Stellenzuführungen (z.B. für die ab 2022 zugewiesenen Aufgaben nach dem WoftG M-V) und nicht besetzte Stellen dargestellt wurden. 

Für die nicht besetzten Stellen liegen bei der Verwaltungsspitze die Besetzungsanträge vor, auf die es bisher leider keine Rückmeldung gibt.

 

Das Thema muss weiter, auch in den Fraktionen, verfolgt werden. 

 

Die Informationsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage