02.02.2021 - 9.3 AG-Gründung nach § 78 SGB VIII
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 02.02.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Nachdem die Verwaltung die Vorlage erläutert und ausdrücklich für die Zustimmung der Mitglieder einwirbt, informiert Herr Warning auf Nachfrage von Herrn Osterloh bzgl. TN-Kreis, dauerhafter AG-Planung etc. dass es nicht immer zweckdienlich sei, konkrete Aufgabenstellungen, Vorgaben und Zeitpläne zu beschließen. Durch Herrn Segebarth wird die Schwierigkeit verdeutlicht, bei einem allzu großen Teilnehmer- und Themenkreis überhaupt zu Ergebnissen zu kommen. Durch die Mitglieder wird die Vorlage einstimmig beschlossen.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft (AG) nach § 78 SGB VIII (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch) mit dem Schwerpunkt „Entwicklung von Rahmenbedingungen für wirksame Schnittstellenkooperation von Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Schule in kommunikativer Zusammenarbeit für Rostocker Kinder und Jugendliche“ sowie die Erarbeitung einer Geschäftsordnung.