02.02.2021 - 9.3 AG-Gründung nach § 78 SGB VIII

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nachdem die Verwaltung die Vorlage erläutert und ausdrücklich für die Zustimmung der Mitglieder einwirbt, informiert Herr Warning auf Nachfrage von Herrn Osterloh bzgl. TN-Kreis, dauerhafter AG-Planung etc. dass es nicht immer zweckdienlich sei, konkrete Aufgabenstellungen, Vorgaben und Zeitpläne zu beschließen. Durch Herrn Segebarth wird die Schwierigkeit verdeutlicht, bei einem allzu großen Teilnehmer- und Themenkreis  überhaupt zu Ergebnissen zu kommen. Durch die Mitglieder wird die Vorlage einstimmig beschlossen.

 

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft (AG) nach § 78 SGB VIII (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch) mit dem Schwerpunkt „Entwicklung von Rahmenbedingungen für wirksame Schnittstellenkooperation von Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Schule in kommunikativer Zusammenarbeit für Rostocker Kinder und Jugendliche“ sowie die Erarbeitung einer Geschäftsordnung.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

14

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt