10.02.2021 - 5 Protokollkontrolle

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Wortprotokoll

Frau Nerger gibt folgende Informationen:

 

Ortsbeiratssitzung am 14.10.2020

TOP 6:  Wünsche und Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner

Baufeld A – Glatter Aal – Baustelleneinrichtung

 

Im Rahmen der vorstehenden Ortsbeiratssitzung ist kritisiert worden, dass "das Baufeld A/ Glatter Aal nunmehr seit vielen Wochen fertiggestellt worden ist und die Mieter bereits eingezogen sind. Jedoch ist das Umfeld des Gebäudes immer noch abgesperrt, als ob es eine Baustelle wäre. Materialien, Baustelleneinrichtungen etc. liegen hier herum."

 

 

 

öffentlich-rechtl. Genehmigung:

Das Amt für Mobilität - Fachbereich verkehrsbehördliche Aufgaben informiert darüber, dass für den genannten Bereich eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO zur Sperrung des Bereiches aufgrund der Bautätigkeit besteht. Diese Erlaubnis ist vorerst bis zum 31.03.2021 befristet. Sie umfasst die Aufstellung von Haltverboten und die Absicherung des Baustellenbereichs mit Absperrschranken und Baken sowie die Sicherung der Fußgängerführung.

Die Kistenmacherstraße soll vorerst nur provisorisch hergestellt werden, da durch Nordwasser im Frühjahr noch Sanierungsarbeiten durchgeführt werden sollen.

 

Herr Herzog bittet das  Ortsamt bzw. den zuständigen Fachbereich zu prüfen, in wie weit eine mögliche Verlängerung der Genehmigung ab 03/2021 zulässig ist. Aus seiner Sicht ist die Baustelle fertiggestellt worden und eine Notwendigkeit zur Vorhaltung eines Baustellenbereiches ist nicht notwendig. Zielstellend sollte eine vollständige Beräumung zum Ablauf der Genehmigung 3/ 2021 herbeigeführt werden. 

 

Amt für Mobilität - Fachbereich verkehrsbehördliche Aufgaben informierte per eMail vom 09.12.2021 darüber, dass derzeit noch kein entsprechender Antrag vorliegt.

 

Sollte ein Antrag eingereicht werden, wird dieser entsprechend der rechtlichen Grundlagen geprüft werden und eine ermessensfehlerfreie Entscheidung getroffen werden.

 

Ortsbeiratssitzung am 10.06.2020

Baufeld A – Warnowstraße/Piktogramme

 

Amt für Mobilität - Fachbereich verkehrsbehördliche Aufgaben informierte per eMail vom 10.02.2021 darüber, dass derzeit noch keine Anordnung ergangen ist – das Verfahren läuft derzeit noch. Mit Anhörung des Straßenbaulastträgers und Polizei ist bis Mitte März zu rechnen, sodass die Erstellung der Anordnung bis Ende März in Aussicht gestellt werden kann.

 

Das Tiefbauamt informierte auf Nachfrage darüber, dass bei der Auftragung von Fahrbahnmarkierungen eine Deckentemperatur der Fahrbahn von mind. 5 Grad und trockenes Wetter erforderlich ist. Aus diesem Grund ist in der ZTV-M (Zusätzliche technische Vertragsbedingen für Markierungen) der Gewährleistungszeitraum von April bis Oktober festgeschrieben. Zur Gewährleistung des effektiven Einsatzes der begrenzten finanziellen Mittel sind diese Vorgaben einzuhalten.

 

Herr Herzog/ Frau Dr. Eggert erklären sich mit der Beantwortung nicht einverstanden. Aus Sicht des Ortsbeirates ist dies ein viel zu langatmiger Prozess. Herr Herzog bat nochmals darum, in wie weit bei derart wichtigen Sachverhalten von den üblichen Vertragsbedingungen abgewichen werden kann (Begründung: höhere Befahrbarkeit bedingt durch die Einschränkungen an der „Vorpommernbrücke“).

 

Ortsbeiratssitzung am 10.11.2020

TOP 6: Wünsche und Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner

Öffentliche Bekanntmachung über den Antrag auf Einziehung einer öffentlich-gewidmeten Verkehrsfläche Alter Markt“ im Städtischen Anzeiger

 

Ein Einwohner berichtet über die „Öffentliche Bekanntmachung über den Antrag auf Einziehung einer öffentlich-gewidmeten Verkehrsfläche Alter Markt“ im Städtischen Anzeiger. Er befürchtet, dass der gesamte Platz in Folge dessen komplett eingezäunt werden könnte und eine freie Zugänglichkeit nicht mehr gewährleistet werden kann.

 

Zitat aus dem Einziehungsantrag:

Die freie öffentliche Begehbarkeit der Platzfläche bleibt unbeschränkt erhalten, es entstehen Durchgänge von ca. 1,20 m Breite und die Gesamtfläche wird nicht verschlossen umzäunt sondern wird durch Stäbe umgrenzt. Als Veranstaltungsfläche bleibt der Platz erhalten.

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Herzog hat das Tiefbauamt folgende Fragen beantwortet: 

1.)     Was ist der Grund für die Einziehung der Fläche?

  • die Fläche wird für den Schulhof benötigt, da ein Umbau und die Erweiterung der Schule sonst nicht möglich sind (unerlässlich für Baugenehmigungsverfahren)

 

2.)    Warum werden die Verhältnisse geändert?

  • weil Schulhof ungleich gewidmete Verkehrsfläche, nicht mehr Gemeingebrauch

 

3.)    Was ist das Ziel / was möchte man mit der Einziehung erreichen?

  • die Nutzung dient einem  zwingend erforderlichen Schulhof, dieser muss der Schule als Schulhof und damit dem KOE baurechtlich zugeordnet sein
  • wenn dieser Platz als Schulhof dienen soll, kann öffentlicher Verkehr wie bisher zur Sicherheit der Schüler nicht mehr stattfinden, auch wenn Fußgänger passieren können. Es erfolgt eine erforderliche und gewollte Abgrenzung des Schulhofes von den umliegenden öffentlich gewidmeten Flächen zum Schutz der Kinder
  • das Tiefbauamt hat Baulastträgeraufgaben/-pflichten und keine Fürsorgepflicht und erhöhte Verkehrssicherungspflicht für Schulhöfe

 

aktueller Status:

Die eingegangen Einwendungen gegen die Beabsichtigung der Einziehung wurden an das zuständige Ministerium zur Prüfung am 28.01.2021 versandt.

Im Vorfeld dessen wurden noch einmal der KOE und auch Herr Senator Steffen Bockhahn zum beabsichtigen Vorhaben (Schulerweiterungsbau) beteiligt.

 

Der Ortsbeirat erklärt sich wiederholt nicht mit der Beantwortung der Fragestellung einverstanden und fordert demnach mit Nachdruck eine verständliche und aussagekräftige Auskunft seitens des Fachbereiches ein. Herr Herzog fordert ein, dass in der kommenden Ortsbeiratssitzung ein Vertreter des Fachbereiches eingeladen wird, so dass abschließend alle Fragen geklärt werden können.