20.01.2021 - 11.9 Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung de...
Beschluss:
1. § 6 Abs. 3 Ziffer 7 der Hauptsatzung wird gestrichen.
2. Die Regelung in § 7 Absatz 3 Ziffer 3 durch folgende Regelung ersetzt:
„über die Aufnahme und Kündigung von Krediten um umzuschulden und neu aufzunehmen in der Höhe, die haushalterisch beschlossen und genehmigt ist.
Die Entscheidungsbefugnis umfasst auch den Einsatz von Zinsderivaten, um Kreditkonditionen zu optimieren oder Risiken von Zinsänderungen zu begrenzen.“
Anlage:
Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Hanse- und Universitätsstadt Rostock