20.01.2021 - 11.2 Bebauungsplan Nr. 08.SN.185 „Vorgärten im Thüne...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt wurde.

 

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Beschluss:

 

1. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 08.SN.185 „Vorgärten im Thünenviertel und im Tweelviertel“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 08.SN.185 „Vorgärten im Thünenviertel und im Tweelviertel“ im Stadtteil Hansaviertel, begrenzt:

 

im Nordosten: durch die Dethardingstraße bis zur Parkstraße,

im Osten:  durch die Bahntrasse Rostock – Warnemünde,

im Süden:  durch die Bahntrasse Rostock – Wismar,

im Westen:  durch die Parkstraße und die Ernst-Heydemann-Straße,

im Nordwesten:  durch die Rembrandtstraße,

 

bestehend aus den textlichen Festsetzungen und dem zugehörigen Lageplan (Anlage 2), als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

Anlagen:

1 Abwägung,
2 B-Plan Satzung,

3 Begründung,

4 Lageplan (Geltungsbereich)

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

41

Dagegen:

 7

Enthaltungen:

 1

 

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Realisierung:

 

Der Bebauungsplan ist mit Bekanntmachung im Städtischen Anzeiger am 24.04.2021 in Kraft getreten.

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Anlagen zur Vorlage

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