20.01.2021 - 8.4 Julia Kristin Pittasch (FDP), Christoph Eisfeld...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Es wird auf die Stellungnahme der Verwaltung Bezug genommen, die darauf verweist, dass das Ansinnen des Antrages nicht mit § 113 Schulgesetz M-V und Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar sein dürfte.

 

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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine geänderte Fassung der Schülerbeförderungs­satzung zur Beschlussfassung vorzulegen, in der im Falle einer Beibehaltung der bisherigen Struktur im § 2 folgende Ergänzung widergespiegelt wird:

 

Eine Anspruchsberechtigung nach § 113 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 SchulG M-V ist nicht gegeben in Fällen, in denen die konkrete Behinderung es nicht erforderlich macht, dass eine Schülerbeförderung stattfindet. Hiervon sind grundsätzlich Schülerinnen und Schüler insbesondere mit Behinderungen ausschließlich im Bereich von Sprache und/oder Lernen betroffen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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