05.01.2021 - 7.1.3 Antrag von Herrn Porst zur Priorisierung der B-...

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Wortprotokoll

Herr Porst hat einen Antrag zur Priorisierung der B-Plan-Bearbeitung in Schutow vorbereitet und stellt diesen vor. Herr Porst informiert, dass die Auslegung der B-Planentwürfe als Termin in dem Beschlussvorschlag benannt ist, da die endgültige Beschlussfassung zeitlich schwer einzutakten ist. Ziel dieses Antrages ist eine Prioritätenverschiebung, um bereits ansässigen Unternehmen eine Chancengleichheit zu ermöglichen und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Händler zu gewährleisten.

Diesem Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung zugestimmt.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die B-Pläne Nr. 05.SO.164 „Sonder- und Gewerbegebiet Schutow“ und Nr. 05.GE.35 "Sonder- und Gewerbegebiet Schutow Altes Messegelände" in ihrer Bearbeitung so zu priorisieren, dass die Beschlussfassung über die Auslegung des B-Planentwurfes Nr. 05.GE.35 zeitlich vor oder zusammen mit der Beschlussfassung über die Auslegung des B-Planentwurfes Nr. 05.SO.164 erfolgen kann.

Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05.GE.35 "Sonder- und Gewerbegebiet Schutow Altes Messegelände" erfolgte bereits im Mai 2017. Dennoch befindet sich die B-Plan-Bearbeitung aktuell noch in der Vorentwurfsphase, also noch relativ am Anfang des Bearbeitungsprozesses.

Die im Sonder- und Gewerbegebiet „Schutow Altes Messegelände“ ansässigen Gewerbetreibenden drängen seit Jahren auf eine rasche Bearbeitung des B-Planes zur Sicherung und Stärkung der Fachhandelskonglomerats unter Berücksichtigung der Grundsätze und Ziele des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes als Standort für großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandel, da der seit 2007 gültige B-Plan ihre Entwicklungsmöglichkeiten beachtlich einschränkt und das Gebiet außerdem einen z.T. desolaten Eindruck erweckt.
Mit dem B-Plan Nr. 05.SO.164 werden die planerischen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Möbel Kraft und Decathlon geschaffen, so dass sich zukünftig aufgrund zu erwartender Sortimentsüberschneidungen für die Fachhändler im „Gewerbegebiet Schutow Altes Messegelände“ eine deutlich veränderte Wettbewerbssituation ergibt. Eine Voraussetzung, um darauf angemessen reagieren zu können und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, ist eine zügige Fertigstellung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 05.GE.35.

Überdies besitz das Gebiet erhebliche Flächenpotentiale zur Bereitstellung zusätzlicher Gewerbeflächen.

Finanzielle Auswirkungen:

keine