12.01.2021 - 7.3 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Gemäß § 7 (5) Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erteilt der
Oberbürgermeister das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB ab einer
Rohbausumme von 500.000 EUR einvernehmlich mit dem Bau- und Planungsausschuss.
Ist kein Einvernehmen zu erzielen, entscheidet der Hauptausschuss.

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Ablehnung
- Ortsbeirat Reutershagen empfiehlt Ablehnung

 

 

Frau Schäfer erläutert das Verfahren und teilt mit, dass die Errichtung der
drei Mehrfamilienhäuser nach § 34 BauGB zulässig ist.

Daraufhin legt Frau Dr. Maaß, Vorsitzende des Ortsbeirates Reutershagen, das
ablehnende Votum des Ortsbeirates dar.

Der Oberbürgermeister ermahnt nun die Zuhörer*innen im Gästebereich die
Beifallsbekundungen zu unterlassen.


Zum Geschäftsordnungsantrag des Oberbürgermeisters auf Rederecht für Herrn Jentzsch, WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH, gibt es keine gegenteiligen
Auffassungen seitens der Hauptausschussmitglieder.

 

Herr Jentzsch nimmt aus Sicht des Bauherrn Stellung zur Angelegenheit. Er informiert, dass die Umplanung des Kleinkinderspielplatzes nun auf den Weg gebracht wurde,
so dass den Anforderungen gerecht wird und, dass nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt
die notwendigen Investitionen zur Ertüchtigung des Reutershäger Weges in den Haushalt aufgenommen werden sollen.

 

 

Herr Dr. Nitzsche verlässt die Sitzung.

 

 

Beschluss:
 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): „Neubau von 3
dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern mit je 9 Wohneinheiten“, Rostock,
Reutershäger Weg, Az.: 02415-20 wird erteilt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage