07.01.2021 - 5.2 Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Krack gibt den Hinweis, dass ein Einsatz von Zinsderivaten grundsätzlich sehr vorsichtig erfolgen sollte, da hier häufig Verluste für öffentliche Verwaltungen entstünden.

 

Auf Nachfrage bestätigt Herr Dr. Müller-von Wryzc Rekowski, Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bisher keine Finanzderivate eingesetzt habe.

 

Frau Kamke, Leiterin des Kämmereiamtes, informiert, dass lediglich der erste Satz der Zf. 2 des Beschlussvorschlages neu ergänzt wurde und erläutert die bisherige, etwas umständliche, Vorgehensweise zur Aufnahme von Krediten oberhalb eines bestimmten Wertes. Die Erforderlichkeit einer durch Hauptausschuss oder Bürgerschaft zu treffenden Entscheidung sei zudem in der Vergangenheit äußerst selten, letztmalig im Jahr 2016, eingetreten.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

  1. § 6 Abs. 3 Ziffer 7 der Hauptsatzung wird gestrichen.
  2. die Regelung in § 7 Absatz 3 Ziffer 3 durch folgende Regelung ersetzt:

„über die Aufnahme und Kündigung von Krediten um umzuschulden und neu aufzunehmen in der Höhe, die haushalterisch beschlossen und genehmigt ist. Die Entscheidungsbefugnis umfasst auch den Einsatz von Zinsderivaten, um Kreditkonditionen zu optimieren oder Risiken von Zinsänderungen zu begrenzen.“

 

Reduzieren

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bito020?TOLFDNR=7145930&TOLFDNR=7145930&selfaction=print