02.12.2020 - 3.1 Dr. Marcus von Stenglin (pro recycling e.V....

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

 

Herr Dr. von Stenglin (pro-recycling e.V.) bedankt sich, dass er auch im Namen der knapp 1000 Unterzeichner einer Unterschriftssammlung hier zum Thema Klärschlamm­hygienisierung, -behandlung und Phosphorrückgewinnung sprechen kann.

 

(Die Angelegenheit bezieht sich auf die in der Sitzung der Bürgerschaft am 6. März 2019 erfolgte Beschlussfassung Nr. 2018/BV/4179 zum Standort der Klärschlamm-Verwertungsanlage der Klärschlamm-Kooperation M-V GmbH [KKMV] der Zentralen Kläranlage Rostock [einschließlich Zustimmung zum Bau].)
 

Hierzu wurde ein Offener Brief an Bürgerschaft und Verwaltung übergeben und er möchte einige Aspekte ansprechen:

 

- Erstens, die neuen strategischen Ziele der Klärschlammverordnung sind die thermische Hygienisierung und danach die landwirtschaftliche Nutzung des Phosphors.
Dazu ein Zitat aus der Klärschlammverordnung: „Für die Verwendung des zurück­gewonnenen Phosphors steht eindeutig die Nutzung für Düngerzwecke im Vordergrund.
Es ist daher notwendig, dass das zurückgewonnene Material in der Regel in pflanzenverfügbarer und schadstoffarmer Form vorliegt.“


 

- Zweiter Aspekt: Die neue Verordnung zur Klärschlammbehandlung ist verfahrensneutral, d.h. sie empfiehlt thermische Verfahren zur Hygienisierung und zwar neben der Monoverbrennung, die ein Umsatz mit Sauerstoff und letztendlich CO2 ist und damit auch klimaschädlich einzuordnen ist.
Die Carbonisierung, hier wird ausdrücklich genannt, die Pyrolyse, die hydrothermale Carbonisierung, beides Verfahren, die ohne Sauerstoff umsetzen, auch thermische Verfahren, die erzeugen eine Kohlenstoffsenke durch das Carbonisat.
Als Drittes wurde auch genannt in der Verordnung die Vergasung, wobei Synthesegase entstehen, die der weiteren Verwendung zugeführt werden können.

 

- Dritter Aspekt: Kreislaufwirtschaftgesetz und Umweltverträglichkeitsprüfung, Abfallhierarchie:  Um das richtige Verfahren zur Klärschlammhygienisierung und zur Phosphorrückgewinnung herauszufinden, welches die Abfallhierarchie nach Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit dem UVP-Gesetz (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG) sicherstellt, sind die Kommunen aufgefordert, Abfallwirtschaftskonzepte in Stadt und Kreis und die  Länder aufgefordert, Abfallwirtschaftspläne vorzulegen.

 

- Punkt 4: Der Abfallwirtschaftsplan der Hansestadt Rostock stammt aus dem Jahre 2012 und die Klärschlammverordnung aus dem Jahr 2017. Und die neuen strategischen Ziele überholen somit das Abfallwirtschaftskonzept der Hansestadt Rostock und dieses ist somit fortzuschreiben.
Mit einem Zitat aus der AWK 2012 weist er darauf hin, dass mit der neuen Aufstellung des Abfallwirtschaftsplans 2012 für die Hansestadt Rostock weder die Errichtung von Anlagen zur Behandlung von Abfällen über den Bestand hinaus, noch die Errichtung von wesentlichen Änderungen auf Deponien erforderlich war, also von Klärschlamm war noch gar nicht die Rede.
Damit war das dort damals nicht drin. Es gibt durch die KKMV eine Absichtserklärung einer Restabfallbehandlungsanlage in Rostock für halb Mecklenburg-Vorpommern, ohne einen Verfahrensvergleich für die Hygienisierung mit Option für Phosphorrückgewinnung zu erstellen. Diese Abwägung kann man wohl nicht unbedingt von der KKMV erwarten, wohl aber durch die Verantwortlichen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

- Aspekt 5: In diesem Zusammenhang kommt Herr Dr. von Stenglin auf die Corona-Situation, und hier werden sehr sensible wirtschaftliche Zusammenhänge für die Rostocker wie auch die Mecklenburg-Vorpommersche Tourismuswirtschaft, die Gastronomie und die Gesundheitswirtschaft deutlich, im harten Lockdown Anfang des Jahres, das kann man auch auf die Gegenwart übertragen, zeigte sich, dass der Tourismus und auch das Beherbergungsgewerbe ein Viertel bis ein Drittel des Trinkwasser­verbrauches und damit auch für die Abwasserentsorgung ausschlaggebend ist.
Er betont, dass im Ergebnis die Bürger zu drei Viertel und die Tourismus- und Beherbergungsbetriebe zu ein Viertel bis ein Drittel die Investition für die Klärschlamm-Monoverbrennung und für die Phosphorrückgewinnung, mit den Gebühren zahlen werden müssen. Bei Insolvenz von Firmen fällt dann alles auf die verbleibenden Gebührenzahler, Bürger und Betriebe, zurück.

 

- Alternative Klärschlammbehandlungsverfahren, die eingangs auch genannt wurden:
Es gibt alternative Verfahren, die in einem Prozess den Klärschlamm carbonisieren und den Phosphor pflanzenverfügbar gewinnen. Gleichzeitig entsteht dabei in der landwirtschaftlichen Nutzung der Carbonisate eine echte und nachhaltige Kohlenstoffsenke, vom Klimarat im November 2018 empfohlen.


 

- Nächster Punkt: Kompromität der geplanten Monoverbrennung mit Phosphor­rückgewinnungopitionen: Das Konzept der KKMV erfüllt nicht die Hierarchie und die strategischen Ziele des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Umweltverträglichkeits­gesetzes, da nach der Klärschlammmonoverbrennung keine wirtschaftliche Phosporrückgewinnung für die Landwirtschaft möglich ist.

 

- Achtens Genehmigungsverfahren: Herr Dr. von Stenglin widerspricht der verbreiteten Meinung, dass in der Umweltverträglichkeitsprüfung des Genehmigungsverfahrens eine Verfahrensabwägung vorgelegt wird. In den Genehmigungsfragen geht es nur noch um das beantragte Verfahrensprinzip. Auch Standorte werden nicht mehr geprüft,denn der Antrag wird genau umrissen für einen Standort oder ein Grundstück gestellt.
Andere Verfahrensoptionen werden an dieser Stelle nicht mehr geprüft.

 

- Neunter Punkt: Zu einer verfahrens-und standortoffenen Prüfung sind die Politik, also die Bürgerschaft und die Verwaltung im Bereich der Abfallwirtschaft gesetzlich verpflichtet bei Bekanntwerden eines Vorhabens zu Bau einer Abfallwirtschafts- oder einer Abfallbehandlungsanlage, hier die Klärschlammmonoverbrennung, zu der eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist. Dies erfolgt in einer strategischen Umweltprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der notwendigen Fortschreibung eines Abfallwirtschaftskonzeptes für die Abfallbehandlungsanlage auch im entsprechenden Kreis- oder Stadtgebiet.

 

Daher appelliert Herr Dr. von Stenglin, der ausdrücklich auch im Namen der knapp 1000 Unterzeichner und als Vertreter eines Fremdenverkehrsbetriebes vortrage, sich für ein Moratorium zu entscheiden und in einem Moratorium dafür, dass die Klärschlamm­behandlung sowie die Phosphatrückgewinnung verfahrensoffen geprüft wird, dass erst danach zum Standort, zu dem Verfahren der Klärschlammbehandlung sowie dem Verfahren der Phosphorrückgewinnung erneut entschieden wird und dass bis zu dieser Entscheidung die Planungen der Klärschlammmonoverbrennung durch die KKMV am Standort Rostock ausgesetzt werden.

 

Abschließend bittet er die hier anwesenden Landtagsabgeordneten, diesen Appell mit in den Landtag zu nehmen, da die Entscheidung in Rostock auch landesweite Auswirkungen hat auf die Gebührenzahler und die Fremdenverkehrswirtschaft.

 

 

Herr Senator Matthäus bedankt sich bei Herrn Dr. von Stenglin, den er auch als Umwelt­mediziner, der sich inzwischen auch ganz viel mit dem Klimaschutz befasst, schätzt.
Er sieht eine kritische Herangehensweise als wichtig an, damit wirklich auch die beste Lösung gefunden wird. Die Verwaltung wird die angesprochenen Punkte intensiv prüfen und dann Herrn Dr. von Stenglin auch schriftlich antworten. Er weiß auch, dass KKMV auch der Bürgerschaftspräsidentin angeboten hat, die aktuellen Unterlagen, die aktuellen Entwicklungen in den Fraktionen selbst vorzustellen und lädt Herrn Dr. Stenglin zur Teilnahme ein, um mit den Verfahrensträgern auch zu diskutieren, damit am Ende die beste Lösung gefunden wird.

 

Herr Dr. von Stenglin bittet in diesem Zusammenhang darum, dass ihm zusätzlich zu der zugesagten schriftlichen Antwort zu seinen angesprochenen Punkten dann auch eine Einladung zu den Terminen, an denen von der KKMV vorgetragen wird, übergeben wird.
Außerdem weist er darauf hin, dass seiner Meinung nach, das, was die KKMV macht, nichts mit dem Vergleich von Verfahren zu tun hat, die langfristige Optionen offen halten, sondern es ist einzig und allein nur die Verbrennung, die von der KKMV, zumindest seines Wissens nach, untersucht wurde.


 

Frau Dr. Bachmann, erklärt, dass nach ihrem Wissen das Geforderte umfassend geprüft ist, jedenfalls wurde das in diesen anderthalb Jahren immer besprochen. Die strategischen Ziele widersprechen sich nach ihrer Auffassung nicht mit dem in Rostock Geplanten. 
Mit dem theoretisch möglichen Verfahren hat sich die Fraktion intensiv beschäftigt.
Sie empfiehlt Herrn Dr. von Stenglin, seine Widersprüche im Verfahren geltend zu machen. Weiterhin möchte sie ihn daran erinnern, dass es ein Forschungsprojekt gibt zur Phosphorverwendung, wenn das Werk dann hier errichtet wurde. Insofern kann sie seine Bedenken nicht teilen und sie hat hier auch tatsächlich nichts Neues kennengelernt.

 

 

Herr Peters teilt die Bedenken von Herrn Dr. von Stenglin. Nach technologischen und wirklich innovativen alternativen Technologien suchen ist mit dem hier leider mehr­heitlich durch die Bürgerschaft beschlossenen Konzept, nicht der Fall, welches für ihn aufgrund der Entwicklung der letzten Wochen so gut wie keine Gültigkeit mehr hat.
Er geht davon aus, dass die Bürgerschaft dazu nochmal neu befinden muss, weil es sich jetzt um ein völlig verändertes Konzept handelt, das zwar nur mit Fortführung überschrieben ist, aber wer sich die 192 Seiten genau angeguckt hat und jetzt weiß, was jetzt geplant ist, nämlich eine reine Verbrennungsanlage, der stellt dann schnell fest, dass die Geschäftsgrundlage nicht mehr gegeben ist.

Herr Peters hofft, dass dann dazu auch in den Ausschüssen nochmal im Detail geredet werden kann und dass es dazu dann auch tatsächlich auch eine Bürgerbeteiligung gibt und erwartet, dass, wie von Herrn Senator Matthäus angekündigt, die KKMV umfangreich und transparent die Unterlagen zur Verfügung stellen wird.

 

 

Frau Niemeyer bittet um schriftliche Übergabe der umfangreichen Anregungen von Herrn Dr. Stenglin, vielleicht über die Präsidentin.
Von der Verwaltung erwartet sie eine offene und transparente Information über aktuelle Entwicklungen und dass sie einbezogen wird, wenn in den Fraktionen informiert wird und regt an der Stelle auch nochmal eine öffentliche Vorstellung dessen an, da das Thema, viele Einwohnerinnen und Einwohner dieser Stadt bewegt und dann auch öffentlich und transparent kommuniziert werden sollte.

 

 

Herr Dr. Winter informiert, dass man nach intensiver Beschäftigung mit der Angelegenheit nun deutlich besser im Stoff steht und kann sowohl die Aussagen der Klärschlamm­kooperation als auch die von Herrn Dr. von Stenglin nun gründlich bewerten.
Es ist auch wichtig, nochmal zu der grundsätzlichen Frage der Klimarelevanz zu sprechen. Seine Fraktion versucht, auf dem Boden der Wissenschaft zu stehen, auch mit der Frage der Müllverbrennung, der Klärschlammverbrennung. Da gibt es die Empfehlung über die Aufstellung von nationalen Treibhausgasinventaren; wenn biogene Kohlenstoffe verbrannt werden, zählen diese nicht in die nationalen CO2 –Inventare, der Einsatz von fossilen Brennstoffen muss begrenzt werden, das ist Stand der Forschung, der Wissenschaft.

 

Und auch genau hier ist der Punkt, warum das ein Klimaschutzprojekt in Rostock ist:
Wenn dieser Klärschlamm in Rostock verbrannt wird, dann wird die dabei entstehende Wärme verwendet und damit fossiles Gas ersetzt. Die Tatsache, dass fossiles Gas dabei ersetzt wird, hilft dabei, Rostock klimaneutral zu bekommen, die Rostocker Wärme klimaneutral zu bekommen; er glaubt, das ist der Standpunkt der Wissenschaft, dem man hier folgen sollte.
 


 

Zu den von Herrn Dr. von Stenglin angesprochenen alternativen Verfahren der hydrothermalen Carbonisierung und der Pyrolyse äußert Herr Dr. Winter, dass im November diesen Jahres, online eine Klärschlammkonferenz in Berlin stattfand, wo auch wieder der aktuelle Stand zu diesen Verfahren besprochen wurde und da ist nochmal ganz klar geworden, von Leuten die forschen, dass diese Verfahren nicht geeignet sind in der aktuellen Lage, einen fossilen Brennstoff zu bieten, der als Dünger verwendet werden kann. Also die angesprochene landwirtschaftliche Verwendung ist weder bei HTC noch bei Pyrolyse in Deutschland zulässig, was für HTC in Schweden inzwischen anders ist.
Aber den Transport nach Schweden kann man sich sparen, wenn es uns darum geht, Verkehrswege zu reduzieren. Die neuen Entwicklungen, die Herr Peters angesprochen hat, beziehen sich vor allem auf die Frage des Transports, Frage der Vortrocknung, um den Transport und da hat sich an dem entscheidenden klimarelevanten Aspekt, nämlich dass diese Wärme verwendet wird, um Fernwärme zu erzeugen, nichts geändert.

Es ist nicht so, dass das Konzept sich groß geändert hat, es sind etwas mehr Transsporte notwendig, das ist ärgerlich, das war so nicht geplant, aber das entscheidende Konzept steht noch. Eine neue Abstimmung erachtet Herr Dr. Winter nicht als notwendig.

 

 

Herr Eisfeld äußert, dass es erhebliche Veränderungen gegeben hat im Gesamtprozedere und die sind von Herrn Dr. von Stenglin hier benannt worden. Er möchte die Anregung insofern nochmal aufnehmen, da also doch der Prozess der Vortrocknung geändert worden ist und damit auch das ganze Energetische, die energetische Betrachtungsweise. Insofern findet er den Vorschlag, sich dessen noch einmal anzunehmen, äußerst vernünftig und es sollte insbesondere im Sinne der Grünen sein, sich das Ganze nochmal anzuschauen, denn wenn sich jetzt auf einmal herausstellt, dass das klimaschädlich statt klimafreundlich ist, dann sollten sie die letzten sein, die das noch gut finden.
Insofern kann er nur empfehlen, dass die Anregungen auch aufgenommen werden und man sich das transparent von allen Seiten noch einmal anhört. Er erwartet die angekündigte Bürgerbeteiligung der KKMV und einen transparenten Umgang mit dem hier Vorgetragenen in diesem Prozess.

 

 

Frau Knitter, weist darauf hin, dass sie inhaltlich jetzt auch nichts Neues erfahren hat. Natürlich hat sich etwas an der Vortrocknung geändert, das ist aber keine Geschäfts­grundlage für das Verfahren, das wir hier mal beschlossen haben, das ist ein Aspekt, über den man sich auch unterhalten sollte hinsichtlich der Folgen für das geplante Projekt. Aber soweit sie das im Moment überblicken kann, wird das nicht zu erheblich mehr Verkehrsaufkommen führen, es wird auch ansonsten nicht zu erheblichen Veränderungen führen. Und sie geht davon aus, dass die Bürgerschaft da auch transparent durch die KKMV zukünftig noch informiert werden wird. Alle anderen Verfahren, wie hydrothermale Carbonisierung etc., sind mit so hohen energetischen Aufwänden auch verbunden, darüber wurde sich auch schon so oft unterhalten, dass das keine Variante für Rostock ist. Und man wollte etwas Rechtssicheres und Verfahrenssicheres haben und hat an dieser Stelle die Entscheidung getroffen. Man wollte am ganzen Verfahren dran sein. auch das wurde erreicht und von daher ist für Frau Knitter jetzt erstmal keine Geschäfts­grundlage weggefallen. Es haben sich Aspekte geändert und darüber wird man reden.

 


 

Frau Kröger sieht nach dieser Debatte auf jeden Fall Gesprächsbedarf über mögliche Veränderungen, denn offensichtlich werden sie unterschiedlich bewertet und man hat auch unterschiedliche Einsichten in die Auswirkungen. Es gab ja jetzt erste Informationen und eine Mail, soweit sie weiß, soll nochmal ein Gutachten erstellt werden. Es ist natürlich gut, wenn ein Gutachten erstellt wird zu Auswirkungen, zu Veränderungen, aber der Zeitpunkt der Fertigstellung/Übergabe und wann sich die Bürgerschaft damit beschäftigen kann, ist unklar.
Die nächste Frage, was passiert in der Zwischenzeit, während das Gutachten erarbeitet wird. Ihres Wissens nach wird ja weiter geplant und es werden auch weiterhin Tatsachen geschaffen. Ob das jetzt der richtige Weg ist, wenn es offensichtlich gerade doch eine Unsicherheit über die Auswirkungen durch die Veränderung gibt, kann sie nicht im Detail bewerten.

 

Deshalb bittet sie auch nochmal darum, dass sowohl in den Fraktionen darüber gesprochen wird zusammen mit der Verwaltung und den Akteuren und dass auch der zuständige Fachausschuss sich das Thema zeitnah dann nochmal auf die Tagesordnung zieht. 
Und ganz wichtig, ist für sie der Aspekt, was passiert, in der Zwischenzeit, wenn jetzt ein Gutachten erstellt wird, das für uns Auswirkungen transparent macht und derweil werden Tatsachen geschaffen, das sieht sie ein Stück weit als kontraproduktiv an.

 

 

Herr Dr. von Stenglin äußert abschließend, dass es um die strategische Umweltverträg­lichkeitsprüfung geht, in der genau dieses Gutachten und diese ganze Abwägung passieren muss und die passiert nicht in der KKMV, sondern die passiert in der Verwaltung und die wird organisiert mit der Bürgerschaft. Und wenn das zum ersten Beschluss nicht gemacht worden ist, dann hat man jetzt die Chance, das hat er ja in seinem Appell gesagt, auf Null zu setzen, auf aussetzen, prüfen all dieser ganzen unterschiedlichen anderen Varianten und dann erst entscheiden, welches Verfahren man macht und an welchem Standort man es umsetzt.

 

Es stimmt nicht, dass man es mit der Verbrennung günstiger hat. Er ist involviert durch den BUND. In Stavenhagen ist ja auch nur noch eine Verbrennung, dort wird auch das nasse Zeug hingefahren mit LKW, aber aus der ganzen Bundesrepublik, das Energie­diagramm bringt gar nichts, da wird nur verdient an der Verbrennung.
In Rostock wird analog verfahren werden, jetzt fällt das weg mit der Trocknung, in den dezentralen Bereichen, jetzt wird das auch mit LKW hergefahren.
Und man kann doch nicht nur das Biogene berechnen, was da vielleicht Energie erzeugt, sondern es muss alles berücksichtigt werden, das heißt, das Biogene, dazu muss der Dieselkraftstoff, mit dem der Klärschlamm hergefahren wird, berücksichtigt werden.
Und das ist nämlich vielleicht nichts Neues, weil es seit 2017 bekannt ist, das primäre Ziel der Klärschlammverordnung ist nicht die Entsorgungssicherheit, sondern die Sicher­stellung des Phosphates für die landwirtschaftliche Nutzung. Das geht mit Verbrennung nicht. Man bekommt eine Asche, das hat er sich im Bundesumweltministerium erklären lassen, diese Asche, wenn sie nicht sofort von dem Phosphor befreit wird, wird hart wie Beton, d. h. dort muss wieder Energie eingesetzt werden, um das Phosphor rauszuholen, dann hat man Phosphorsäure vielleicht im günstigsten Fall.
Diese Phosphorsäure muss dann erst wieder in landwirtschaftlichen Dünger verwandelt werden.
 


 

Aus diesen Gründen kann er nur empfehlen, eine strategische Umweltverträglichkeits­prüfung, die so ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist, zu machen, mit Öffentlichkeits­beteiligung, wo ganz viele Ideen eingebracht werden, damit man eine viel bessere Lösung hat, mit der alle gut leben können.

 

 

Die Präsidentin bedankt sich, wie alle vorherigen Redner, bei Herrn Dr. Stenglin für seine Ausführungen und geht davon aus, dass die Verwaltungsspitze dieses Gutachten macht und die Bürgerschaft in Kürze darüber informiert wird.

 

 

Anlage:

Offener Brief – Bittgesuch zur Unterschriftensammlung um den Standort
und den Bau der Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock