02.12.2020 - 9.5 Bebauungsplan Nr. 05.SO.164/1TB „Handels- und G...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt wurde.

 

Die Änderungsanträge Nr. 2020/BV/1576-02 (ÄA) und Nr. 2020/BV/1576-04 (ÄA) von Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wurden zurückgezogen,
wobei der Änderungsantrag Nr. 2020/BV/1576-02 (ÄA) durch Nr. 2020/BV/1576-07 (ÄA) ersetzt wurde.
 

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für eine im Stadtteil Evershagen, im Bereich Schutow nördlich der Bundesstraße 105 gelegene Fläche, begrenzt:


im Norden: durch die Gehölzflächen südlich des Mühlenteiches, in westliche                                           Verlängerung bis an die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde                                                         Lambrechtshagen (OT Sievershagen),

im Osten:  durch das Grundstück östlich der Messestraße,

im Süden:  durch die Bundesstraße 105 (Rostocker Straße),

im Westen: durch die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Lambrechtshagen
   (OT Sievershagen),

(entsprechend Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches)

 

soll gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164/1TB „Handels- und Gewerbegebiet Schutow“ – Teilbereich 1 „Sondergebiet Möbel und Sportfachmarkt“ aufgestellt werden.
 

  1. Für den Bebauungsplan Nr. 05.SO.164/1TB „Handels und Gewerbegebiet Schutow“
    - Teilbereich 1 „Sondergebiet Möbel und Sportfachmarkt“ werden ergänzend zum Aufstellungsbeschluss vom 06.10.2010 folgende Ziele der Planung angestrebt:

 

  • Berücksichtigung der Vorgaben des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommerns zum Sortiment für den Sportfachmarkt, sowie Beschränkungen der Verkaufsraumfläche und der zulässigen Randsortimente für die Möbelmärkte,
     
  • kleinteilige Anpassungen bei der Grundstücksnutzung am Ortsrand zu Sievershagen.
     


 

  1. Der Flächennutzungsplan wird in dem benannten Geltungsbereich, entsprechend dem Entwicklungsgebot nach § 8 Absatz 2 BauGB, im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Satz 1 BauGB entsprechend geändert (19. Änderung FNP).
     
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
     
  3. Mit den Investoren sind vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes die Übernahme von Planungskosten, die Durchführung und Sicherung des Grünausgleichs und die zur Sicherung der Erschließung entstehenden Kosten vertraglich zu vereinbaren.

 

 

Beschluss Nr. 2020/BV/1576:

 

  1. Für eine im Stadtteil Evershagen, im Bereich Schutow nördlich der Bundesstraße 105 gelegene Fläche, begrenzt:


im Norden: durch die Gehölzflächen südlich des Mühlenteiches, in westliche                                           Verlängerung bis an die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde                                                         Lambrechtshagen (OT Sievershagen),

im Osten:  durch das Grundstück östlich der Messestraße,

im Süden:  durch die Bundesstraße 105 (Rostocker Straße),

im Westen: durch die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Lambrechtshagen
   (OT Sievershagen),

(entsprechend Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches)

 

soll gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164/1TB „Handels- und Gewerbegebiet Schutow“ – Teilbereich 1 „Sondergebiet Möbel und Sportfachmarkt“ aufgestellt werden.
 

  1. Für den Bebauungsplan Nr. 05.SO.164/1TB „Handels und Gewerbegebiet Schutow“
    - Teilbereich 1 „Sondergebiet Möbel und Sportfachmarkt“ werden ergänzend zum Aufstellungsbeschluss vom 06.10.2010 folgende Ziele der Planung angestrebt:

 

  • Berücksichtigung der Vorgaben des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommerns zum Sortiment für den Sportfachmarkt, sowie Beschränkungen der Verkaufsraumfläche und der zulässigen Randsortimente für die Möbelmärkte,
     
  • kleinteilige Anpassungen bei der Grundstücksnutzung am Ortsrand zu Sievershagen.
     
  • - Gewährleistung einer Trasse zur Erschließung des Gebiets mit der Straßenbahn,
      zumindest perspektivisch

 

  • Prüfung der Realisierung von jeweils möglichst 4m breiten Radwegen entlang
    der B 105 und der Messestraße, die kein gemeinsamer Fuß- und Radweg sind"


 

  • Die Umsetzung der Klimaschutzziele der Stadt Rostock ist mit der Planung zu unter­stützen. Dazu soll eine Klimaneutralität des B-Plan-Gebietes bzw. der Gebäude
    im B-Plan-Gebiet angestrebt werden.
    Daher ist der Bürgerschaft spätestens parallel zum Auslegungsbeschluss des
    B-Plans darzustellen, welche Maßnahmen dies gewährleisten sollen.

    Dabei sind u.a. zu prüfen:
     

- Freiwillige Vereinbarungen mit den Investoren,

- Städtebaulicher Vertrag, Erschließungsvertrag oder andere Verträge,

- Festlegungen im B-Plan, u.a. nach BauGB § 9 (1), Nr. 12 und 23.

 

  1. Der Flächennutzungsplan wird in dem benannten Geltungsbereich, entsprechend dem Entwicklungsgebot nach § 8 Absatz 2 BauGB, im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Satz 1 BauGB entsprechend geändert (19. Änderung FNP).
     
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
     
  3. Mit den Investoren sind vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes die Übernahme von Planungskosten, die Durchführung und Sicherung des Grünausgleichs und die zur Sicherung der Erschließung entstehenden Kosten vertraglich zu vereinbaren.

 

Anlage:
1 Übersichtsplan zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 05.SO.164/1TB
„Handels- und Gewerbegebiet Schutow“ - Teilbereich 1 „Sondergebiet Möbel
und Sportfachmarkt“; Abgrenzung des Geltungsbereiches

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

39

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 8