01.12.2020 - 5.2.4 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Frau Schäfer stellt das Bauvorhaben vor und geht dabei auch auf die Punkte der ablehnenden Stellungnahme des Ortsbeirates ein. So erläutert sie, dass sich das Bauvorhaben in die umliegende Bebauung einfügt, da es sich um kein homogenes Gebiet handelt. Herr Maronde bestätigt ebenfalls, dass sich das Bauvorhaben in das Ortsbild einfügt und begründet dieses. Zur Frage der Erschließung erläutert Frau Schäfer, dass nur die planungsrechtliche Erschließung geprüft wird und das zuständige Fachamt eine positive Stellungnahme abgegeben hat.

Frau Dr. Maaß erläutert die ablehnende Stellungnahme des Ortsbeirates und geht dabei insbesondere auf die fehlende Erschließung des Gebietes und die Gebäudehöhen ein.

Von den Mitgliedern des Bau- und Planungsausschusses gibt es Nachfragen, welche umliegenden Gebäude maßgeblich für die Festlegung der zulässigen Geschossigkeit und Gebäudehöhe waren und ob die aus Sicht des Ortsbeirates unzureichende Erschließung des Gebietes Einfluss auf die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens hat. Aus den Reihen der Bauausschussmitglieder gibt es Kritik daran, dass ungeachtet der schlechten Erschließung nach und nach neue Gebäude errichtet werden, ohne dass sich die Erschließungs-situation parallel verbessert.

Frau Blaschka bittet das Tiefbauamt um eine Stellungnahme zur Erschließungssituation dieses Bereiches. Die anderen Mitglieder schließen sich dieser Bitte an.

 

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): „Neubau von 3 dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern mit je 9 Wohneinheiten“, Rostock, Reutershäger Weg, Az.: 02415-20 wird erteilt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

X

 

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Anlagen zur Vorlage