01.12.2020 - 5.1.4 Bebauungsplan Nr. 05.SO.164/1TB „Handels- und G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Maronde erläutert die gemachten Ergänzungen.

 

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Beschluss:

  1. Für eine im Stadtteil Evershagen, im Bereich Schutow nördlich der Bundesstraße 105 gelegene Fläche, begrenzt:


im Norden: durch die Gehölzflächen südlich des Mühlenteiches, in westliche                                           Verlängerung bis an die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde                                                         Lambrechtshagen (OT Sievershagen),

im Osten:  durch das Grundstück östlich der Messestraße,

im Süden:  durch die Bundesstraße 105 (Rostocker Straße),

im Westen: durch die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Lambrechtshagen (OT                                           Sievershagen),

(entsprechend Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches)

 

soll gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164/1TB „Handels- und Gewerbegebiet Schutow“ – Teilbereich 1 „Sondergebiet Möbel und Sportfachmarkt“ aufgestellt werden.
 

  1. Für den Bebauungsplan Nr. 05.SO.164/1TB „Handels und Gewerbegebiet Schutow“ - Teilbereich 1 „Sondergebiet Möbel und Sportfachmarkt“ werden ergänzend zum Aufstellungsbeschluss vom 06.10.2010 folgende Ziele der Planung angestrebt:

-         Berücksichtigung der Vorgaben des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommerns zum Sortiment für den Sportfachmarkt, sowie Beschränkungen der Verkaufsraumfläche und der zulässigen Randsortimente für die Möbelmärkte
 

-         kleinteilige Anpassungen bei der Grundstücksnutzung am Ortsrand zu Sievershagen
 

  1. Der Flächennutzungsplan wird in dem benannten Geltungsbereich, entsprechend dem Entwicklungsgebot nach § 8 Absatz 2 BauGB, im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Satz 1 BauGB entsprechend geändert (19. Änderung FNP).
     
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
     
  3. Mit den Investoren sind vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes die Übernahme von Planungskosten, die Durchführung und Sicherung des Grünausgleichs und die zur Sicherung der Erschließung entstehenden Kosten vertraglich zu vereinbaren.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt