24.11.2020 - 6.2 Finanzierung von Straßenbahnen bei der Rostocke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Ergebnis einer kontroversen Debatte verständigt sich der Hauptausschuss mehrheitlich darauf, dass die RSAG noch vor der Sitzung der Bürgerschaft am 2. Dezember 2020 ein
allumfassendes Finanzierungskonzept vorlegen soll.
 

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Beschlussempfehlung:
 

  1. Die stufenweise Eigenkapitalerhöhung in Höhe von 30 Mio. EUR (siehe finanzielle Auswirkungen) durch die HRO jeweils zum 31.03. eines jeden Jahres bis zum Jahr 2029 wird beschlossen. Die Ermächtigung, die Erhöhung über die RVV
    vorzunehmen, wird erteilt. Die Eigenkapitaldotierungsverpflichtung steht nicht mehr unter dem Haushaltsvorbehalt der HRO.
  2. Der Oberbürgermeister der HRO wird über die Eigenkapitalerhöhung hinaus
    ermächtigt, gegenüber der RVV eine Verlustausgleichsverpflichtung als
    Ertragszuschuss in Höhe von jährlich maximal 10 Mio. EUR ab dem Jahr 2022
    für die Nutzungsdauer der neu beschafften Bahnen und für die Durchführung der
    Generalsanierung abzugeben.
  3. Die RVV/RSAG werden beauftragt, die Inanspruchnahme der städtischen Zuschüsse auf ein Minimum zu reduzieren. Darüber hinaus ist die RVV-Gruppe beauftragt,
    Synergie- und Effizienzpotentiale zur Senkung der Inanspruchnahme der
    städtischen Zuschüsse zu heben.
  4. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Anzeigeverfahrens nach § 55 a
    der Kommunalverfassung M-V - Langfristige Verpflichtungen - bei der
    Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

-

 

Empfohlen

X

Enthaltungen:

5

 

Nicht empfohlen