24.11.2020 - 6.2 Finanzierung von Straßenbahnen bei der Rostocke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 24.11.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Außerplanmäßige Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung:
-
Die stufenweise Eigenkapitalerhöhung in Höhe von 30 Mio. EUR (siehe finanzielle Auswirkungen) durch die HRO jeweils zum 31.03. eines jeden Jahres bis zum Jahr 2029 wird beschlossen. Die Ermächtigung, die Erhöhung über die RVV
vorzunehmen, wird erteilt. Die Eigenkapitaldotierungsverpflichtung steht nicht mehr unter dem Haushaltsvorbehalt der HRO. -
Der Oberbürgermeister der HRO wird über die Eigenkapitalerhöhung hinaus
ermächtigt, gegenüber der RVV eine Verlustausgleichsverpflichtung als
Ertragszuschuss in Höhe von jährlich maximal 10 Mio. EUR ab dem Jahr 2022
für die Nutzungsdauer der neu beschafften Bahnen und für die Durchführung der
Generalsanierung abzugeben. -
Die RVV/RSAG werden beauftragt, die Inanspruchnahme der städtischen Zuschüsse auf ein Minimum zu reduzieren. Darüber hinaus ist die RVV-Gruppe beauftragt,
Synergie- und Effizienzpotentiale zur Senkung der Inanspruchnahme der
städtischen Zuschüsse zu heben. -
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Anzeigeverfahrens nach § 55 a
der Kommunalverfassung M-V - Langfristige Verpflichtungen - bei der
Rechtsaufsichtsbehörde.