19.11.2020 - 5.11 Finanzierung von Straßenbahnen bei der Rostocke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hartmann, kaufmännischer Vorstand der RSAG, führt aus, dass die vorliegende Beschlussvorlage wichtig für die Planungssicherheit und für die Ausschreibung der Investitionen der RSAG sei.

Auf Nachfrage erläutert Frau Hartmann weiter, dass sich das Verhältnis innerhalb der RVV in den kommenden Jahren umkehren werde. Die Gewinne der Stadtwerke werden künftig nicht mehr ausreichen die Verluste der RSAG abzudecken.

Frau Hartmann beantwortet weitere Nachfragen zu Kreditkonditionen sowie zur Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Bürgschaft der HRO.

 

Herr Beutel, Leiter der Zentralen Steuerung, ergänzt, dass es sich bei den in der Vorlage aufgeführten 10,0 Mio. EUR Ausgleich der HRO an die RSAG um prognostizierte Planzahlen handele. 

 

Die Mitglieder des Ausschusses merken an, dass die Beschlussvorlage keine ausreichenden Informationen für eine Entscheidung mit solcher Tragweite enthalte.

Herr Eisfeld ergänzt, dass auch das Konzept, welches der Bürgerschaft als Grundlage vorgelegt werden sollte, bis heute nicht übergeben wurde. Die Basis, auf welcher die Entscheidungen getroffen werden sollen, sei dem politischen Raum nicht ausreichend bekannt.

 

Herr Dr. Müller von Wrycz-Rekowski, Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung, sichert zu, dass bis zur Bürgerschaftssitzung eine weitere Informationen und Zahlen zur Untersetzung der Beschlussvorlage bereitgestellt werden. Grundsätzlich sei unstrittig, dass ein Erfordernis zur Unterstützung der RSAG bestünde, insofern sei die Verwaltung froh darüber, dass eine haushalterische Ordnung der Beschlussvorlage gelungen sei.

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Beschlussvorschlag:

  1. Die stufenweise Eigenkapitalerhöhung in Höhe von 30 Mio. EUR (siehe finanzielle Auswirkungen) durch die HRO jeweils zum 31.03. eines jeden Jahres bis zum Jahr 2029 wird beschlossen. Die Ermächtigung, die Erhöhung über die RVV vorzunehmen, wird erteilt. Die Eigenkapitaldotierungsverpflichtung steht nicht mehr unter dem Haushaltsvorbehalt der HRO.
  2. Der Oberbürgermeister der HRO wird über die Eigenkapitalerhöhung hinaus ermächtigt, gegenüber der RVV eine Verlustausgleichsverpflichtung als Ertragszuschuss in Höhe von jährlich maximal 10 Mio. EUR ab dem Jahr 2022 für die Nutzungsdauer der neu beschafften Bahnen und für die Durchführung der Generalsanierung abzugeben.
  3. Die RVV/RSAG werden beauftragt, die Inanspruchnahme der städtischen Zuschüsse auf ein Minimum zu reduzieren. Darüber hinaus ist die RVV-Gruppe beauftragt, Synergie- und Effizienzpotentiale zur Senkung der Inanspruchnahme der städtischen Zuschüsse zu heben.
  4. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Anzeigeverfahrens nach § 55a der Kommunalverfassung M-V - Langfristige Verpflichtungen - bei der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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