25.11.2020 - 4.1 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI, SP...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Dr. Koziolek vom Amt für Umwelt- und Klimaschutz geht auf die einzelnen Punkte im Beschlussvorschlag ein und macht dabei deutlich, dass das beschleunigte Erreichen der Klimaneutralität eine konsequente Umsetzung der Maßnahmen sowie vertiefende Diskussionen in der Stadtgesellschaft zur Gestaltung des Prozesses, strukturelle, organisatorische, personelle und finanzielle Neujustierungen erfordert. Es wird hohe Kosten verursachen und eine gewaltige Aufgabe sein, dies zu realisieren.

Eine Reduktion der CO2-Emissionen um 5 % in 2021 in der Stadtverwaltung zu erfüllen, bedarf es der Umsetzung von Maßnahmen, z. B. in den Bereichen Energie, Mobilität, Straßenbeleuchtung, an kommunalen Gebäuden, Heizungsanlagen. Mit dem KOE muss ein Sanierungsfahrplan für den Bestand erstellt und im Neubau mehr investiert werden.

Auch in den kommunalen Betrieben wird für die Umsetzung des Zielpfades deutlich mehr Personal benötigt. Stark abhängig zur Erreichung des Zieles „Klimaneutralität 2035“ sind die Stadtverwaltung und die kommunalen Unternehmen von den gesetzlichen Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten und der Unterstützung der Stadtpolitik.

 

Aus der Diskussion ist zu entnehmen, dass der Beschluss einerseits für richtig gehalten wird (Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit), andererseits erfordert er hohe finanzielle Aufwendungen und zum jetzigen Zeitpunkt ungewisse Konsequenzen unmittelbar für die kommunalen Unternehmen und die Stadtverwaltung. Die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehen bereits „heute“ einen hohen Handlungsdruck. Herr Gebert (FDP) hält es für eine ideologische Diskussion und schlägt vor, den Antrag mit einem Fahrplan mit ideal-typischen Aufgaben zu formulieren.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock setzt sich zum Ziel,
bis 2035 Klimaneutralität zu erreichen oder im besten Fall klimapositiv zu sein.

 

Die Stadtverwaltung und die kommunalen Unternehmen, einschließlich der Unternehmen mit städtischer Mehrheitsbeteiligung, sollen dabei Vorbildwirkung übernehmen.

Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt:

 

1. Als Grundlage des „Klimaplans Rostock 2035“ für alle Bereiche der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen die zur Klimaneutralität notwendigen Maßnahmen und den dafür erforderlichen Aufwand aus der Perspektive der Stadt, der Bürgerinnen und Bürger und weiterer Bereiche zu beziffern und deren Umsetzung zeitlich einzuordnen.

 

2. Der Bürgerschaft darauf aufbauend bis zu ihrer Sitzung im April 2021 in Abstimmung
mit den kommunalen Unternehmen Maßnahmen zu benennen, um für das Jahr 2021
eine Senkung der CO²-Emissionen von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen um 5 % zu erreichen.

 

3. Der Bürgerschaft bis zu ihrer Sitzung im Dezember 2021:

a) einen konkreten Maßnahmenplan für die Jahre 2022 bis mindestens 2024 und

b) einen groben Maßnahmeplan für die Jahre 2025 bis 2035

für die Stadtverwaltung und die kommunalen Unternehmen zur Beschlussfassung vorzulegen, mit dem Ziel, von 2022 - 2030 eine jährliche Reduzierung der CO²-Emissionen von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen um jeweils 10 % gegenüber dem Referenzjahr 2019 zu erreichen und anschließend bis 2035 Klimaneutralität und
eine weitere Reduzierung von Kompensationszahlungen zugunsten echter CO²-Ein­sparungen zu erreichen.

 

4. Sollten die Stadtverwaltung und die kommunalen Unternehmen das Ziel der
CO²-Reduktion um 10 Prozentpunkte gegenüber dem Referenzjahr 2019 übertreffen,
so kann der Überschuss auf das Folgejahr gutgeschrieben werden.

Sollte das Ziel nicht eingehalten werden können, so sind Kompensationen erforderlich. Geeignete Kompensationsmaßnahmen sind der Bürgerschaft zu ihrer Sitzung im Dezember 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

5. Jährlich ist von der Stadtverwaltung und den kommunalen Unternehmen jeweils
mit einer Kurzübersicht über den aktuellen Umsetzungsstand zu berichten,
bei Unternehmen parallel zur Vorlage des Wirtschaftsplans.

Mindestens alle 3 Jahre ist, in der Regel parallel zum Energieaudit,
ausführlicher über den aktuellen Umsetzungstand zu berichten, insbesondere:

- Entwicklung der CO²-Emissionen von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen

- Einsatz Erneuerbarer und fossiler Energien

- Energieeinsparung

- vorgesehene Maßnahmen für die nächsten 3 Jahre

- sowie ergänzend durch die Stadtverwaltung:
  Entwicklung der CO²-Emissionen im Bereich der Stadt Rostock insgesamt

 

6. Es ist eine Kampagne durchzuführen, welche private Unternehmen, Haushalte und andere Einrichtungen in der Stadt für das genannte Ziel gewinnen soll.
Dies soll u.a. eine öffentlichkeitswirksame Werbekampagne einschließen.

 

7. Gegenüber Land und Bund sind die erforderlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Mittel für einen konsequenten Klimaschutz einzufordern.

 

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Abstimmungsergebnis zum Antrag 2020/AN/1447:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

x

 

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