19.11.2020 - 4.1.2 Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion...

Beschluss:
zurückgestellt
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Prof. Guthoff bringt den Änderungsantrag ein. Beabsichtigt sei es, die Öffentlichkeitsarbeit der Museen zu intensivieren und mit sinnvollen Maßnahmen die Kulturschätze der Stadt einem größeren Publikum zugänglich zu machen.

 

Frau Dr. Selling führt aus, dass sie den Antrag in der vorliegenden Form nicht unterstützen könne. Sie könne das Anliegen nachvollziehen, aber mit den vorgeschlagenen Maßnahmen (Kategorisierung der Kunstwerke, Leihgabesystem) nicht mitgehen. Die vorgeschlagene Kategorisierung sei zeitlich und personell sehr aufwendig und erfordere zusätzliches Personal. Der entgeltfreie Leihverkehr zwischen den Museen sei tägliches Geschäft. Die Verleihe von Kunstwerken an Privatpersonen, Firmen usw. sei u.a. aus konservatorischen und versicherungstechnischen Gründen keine Option. Die Stadt habe mit dem Schaudepot der Kunsthalle eine Möglichkeit zur Verbesserung der Präsentation des Bestandes der Kunsthalle geschaffen. Im Rahmen eines zu errichtenden Zentraldepots sei dies auch für andere Museen vorstellbar. Es sei aus ihrer Sicht auch möglich, sich in Kooperation mit den Museen Reproduktionen von Kunstwerken für die private oder öffentliche Nutzung anfertigen zu lassen.

Im Augenblick schaffe die Stadt mit der Einführung der neuen, einheitlichen Sammlungssoftware für alle Museen die Voraussetzungen für eine zeitgemäße Datenbank. Die Konvertierung der bestehenden Datenbänke und ihre Fortschreibung sei ein Schwerpunkt der künftigen Arbeit der Museen. Die Datenbank biete auch viele neue Möglichkeiten der Präsentation der Museumsbestände für die Öffentlichkeit.

 

Herr Werner erläutert im Rahmen einer Internetpräsentation die Möglichkeiten der neuen Sammlungssoftware „Daphne“ von Robotron Dresden.

 

Die Ausschussmitglieder begrüßen, dass im Änderungsantrag von der Veräußerung von Kunstwerken abgesehen werde und unterstützen das Anliegen, die Schätze der Stadt sichtbarer zu machen. Ein besseres Marketing und neue Ideen, den Kunstschätzen mehr Öffentlichkeit zu geben, seien sinnvoll. Mit der vorgeschlagenen Kategorisierung und dem privaten Leihverkehr gehe man aber nicht mit.

 

Herr Dr. Kalbe verweist in diesem Zusammenhang auf die wechselnden Präsentationen des Freundeskreises des archäologischen Landesmuseums im Rostocker Rathaus und an anderen Orten des Landes. Die Verbesserung des Marketings sei wichtig, eine Stelle u.a. mit diesen Aufgaben sei beim Kulturamt angesiedelt worden.

 

Frau Schulz regt die Durchführung von mehr Wechselausstellungen an.

 

Herr Dr. Prophet und Herr Prof. Guthoff erklären, dass im Ergebnis der Diskussion der Antrag 1175 / 1175-02 ÄA  zurückgestellt werde. Man habe bei den Besichtigungen der Depots und in den Sitzungen viel über den fürsorglichen Umgang mit den Rostocker Kunstbeständen erfahren. Man wolle aber mit der Verwaltung und den Museen im Gespräch bleiben und überlegen, welche Maßnahmen sinnvoll für eine bessere Präsentation für die Öffentlichkeit sein könnten.

 

 

 

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, ein Konzept zu entwickeln, im

Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindliche, ausgewählte Kunstwerke, insbesondere der Kategorie 3-5, der Kategorisierung des deutschen Museumsbundes (Leitfaden von 2011), für eine zeitlich befristete, unter Umständen kostenpflichtige Leihgabe z. B. an andere Museen, Galerien, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
 

Zur Konzepterstellung gehört auch eine Kategorisierung der Kunstgegenstände auf

Grundlage des vom Deutschen Museumsbund herausgegebenen Leitfadens für die

Dokumentation von Museumsobjekten von 2011.

Mit Hilfe dieser Kategorisierung sollen die Kunstgegenstände nach ihrem individuellen materiellen und immateriellen, künstlerischen Wert sowie deren Bedeutung für die

Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Region und das Land Mecklenburg-

Vorpommern geordnet werden.
 

Das Leihgabesystem ist mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.

Ferner sollte geprüft werden, ob in öffentlichen Bereichen der Verwaltung Fotografien der

Kunstgegenstände aufgehängt werden können, um noch mehr Aufmerksamkeit und

Interessenten zu gewinnen.

Die Einnahmen aus den Leihgaben sollen ausschließlich für die Restaurierung

beschädigter Kunstgegenstände der Stadt eingesetzt werden.

In den Erarbeitungsprozess ist der Kulturausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock einzubeziehen.
 

Das Konzept ist der Bürgerschaft im ersten Quartal 2021 vorzulegen.