03.11.2020 - 4 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Wolter informiert über den Bauantrag.

Das Bauvorhaben liegt im B Plan Gebiet. Die Betriebszeit soll 24 Stunden/ täglich/ im drei Schichtsystem erfolgen. An dem Standort werden etwa 200 Beschäftige arbeiten. Im Freien werden 200 Stellplätze errichtet.

Eine Aussage zu der Art der Produktion kann nicht gegeben werden.

 

Herr Scheube erkundigt sich, ob hier die Werte des Umwelt- und Lärmschutzes eingehalten werden.

 

Frau Wolter, informiert darüber,  das Bauvorhaben liegt im B- Plan Gebiet, welches als Gewerbefläche festgesetzt ist. Die Immissionen für den Schall- und Lärmpegel dürfen nicht überschritten werden. Im Bauantrag liegen keine Hinweise für die Überschreitung vor.

 

Herr Döbel äußert sich positiv zum Bauvorhaben. Die Gewerbehalle wirkt wie eine Schallschutzwand zur Autobahn A19.  Weiterhin erhält die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit der Etablierung langfristig und kontinuierlich Pachteinnahmen.

 

Herr Kalendruschat spricht die Regenentwässerung auf der versiegelten Fläche (Parkplatzfläche) an.

Frau Wolter informiert, dass die Regenentwässerung nicht Bestandteil eines Bauantrages ist. Die Realisierung erfolgt mit der Erschließung der Fläche.

 

Ein Anwohner erkundigt sich, ob es zum Ausbau Knoten Tessiner Str./ Timmermanstrat schon konkrete Aussagen gibt.

Die Darstellung des Sachverhaltes wäre hierzu im Rahmen Des TOP 5 (red. Hinweis: Vorstellung des Projektes durch das Tiefbauamt und das Planungsbüro), welcher vertagt worden ist.

 

Eine Anwohnerin wirft der Verwaltung und auch dem Ortsbeirat mit der Herbeiführung einer Beschlussfassung zu diesem Sachverhalt rechtswidriges Verfahren vor.

 

Frau Wolter weist die Anschuldigung zurück und erläutert ausführlich die rechtliche Lage.

 

Der Ortsbeirat stimmt über den Bauantrag ab.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): Neubau einer Gewerbehalle (Produktion u. Logistik) mit Büro- und Sozialflächen, Sprinklertank und -zentrale sowie Pkw- und Lkw-Stellplätzen, B-Plan Nr. 12.GE.52, Rostock, Timmermannsstrat; Az.: 01986-20, wird erteilt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage