03.11.2020 - 6.2.4 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schäfer stellt das Bauvorhaben vor. Der Ortsbeirat tagt ebenfalls am 03.11.2020.

 

Herr Bothur erfragt, ab wann eine Überschreitung des zulässigen Höchstmaßes städtebaulich nicht relevant und somit genehmigungsfähig ist.

Frau Gründel erläutert, dass es sich bei der Entscheidung immer um eine Einzelfallbetrachtung handelt und es somit keine pauschalen Kriterien gibt.

 

Auf die Bemerkung von Herrn Sauter, dass die Zufahrt zu knapp bemessen ist, antwortet Frau Schäfer, dass der Bebauungsplan diese Erschließung in der Form vorgesehen hat.

Herr Bothur erläutert, dass das Kreuzungsbauwerk ausgebaut wird.

 

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): Neubau einer Gewerbehalle (Produktion u. Logistik) mit Büro- und Sozialflächen, Sprinklertank und -zentrale sowie Pkw- und Lkw-Stellplätzen, B-Plan Nr. 12.GE.52, Rostock, Timmermannsstrat; Az.: 01986-20, wird erteilt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage