15.10.2020 - 6.1.3 Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (für die Frak...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

(niveaufreie Quere Schnickmannstraße)

 

Frau Pittasch erkundigt sich, ob eine Brücke bzw. eine niveaufreie Querung eine Forderung des Landes für die Errichtung des ALM ist. Herr Horn antwortet, dass dies keine Vorgabe des Landes ist. Das Land wünscht eine gute Anbindung des Museums. Die Strecke vom Universitätsplatz zum Stadthafen stellt grundsätzlich eine sehr gute Wegeverbindung dar.

 

Frau Krönert spricht sich für eine Vielzahl an Querungsmöglichkeiten über die gesamte L 22 (auf dem Abschnitt der Ausstellung) aus. Ein Plateau oder eine Brücke hingegen verfestigt den MIV auf der L 22. Frau Schulz ergänzt, dass durch (sichere und gut gestaltete) Ampellösungen der Verkehr verlangsamt wird und die Zahlen dadurch eventuell auch rückläufig werden.

 

Herr Kröger sagt, dass mit der Brücke nur eine Querungsmöglichkeit entsteht. Auch an anderen Stellen ist eine Querungsmöglichkeit sinnvoll. Herr Horn antwortet, dass sich an dieser Stelle bereits heute der Fußverkehr bündelt.

 

Herr Pöker erkundigt sich nach der Durchfahrtshöhe. Herr Horn sagt, dass zur Erreichung der Durchfahrtshöhe die Brücke verschwenkt werden muss.

 

Herr Bauer spricht sich für eine niveaufreie Querung aus. Die Strecke zwischen Universitätsplatz und Stadthafen stellt eine attraktive Wegeverbindung dar.

 

Herr Matthäus sagt, dass wenn die Brücke abgelehnt wird, die Stadtverwaltung einen konkreten politischen Auftrag benötigt.

 

Herr Engelmann sagt, dass der Entwurf der Brücke auf Mitte der Schnickmannstraße ansetzt. Herr Horn entgegnet, dass es bisher keinen Entwurf der Brücke gibt. Ein Wettbewerb folgt erst noch.

 

Die Mitglieder lehnen den Änderungsantrag ab und verständigen sich einstimmig auf einen weiteren Änderungsantrag des Ausschusses:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

Bei den in der Leitentscheidung dargestellten Projektbausteinen wird auf Seite 4 im

vorletzten Absatz nach Satz 2 folgender Satz hinzugefügt:

 

„Diese niveaufreie Querung der L 22 wird so gestaltet, dass die Schnickmannstraße in ihrer

derzeitigen Gestaltung erhalten bleibt. Ein Ansetzen der Querung innerhalb der

Schnickmannstraße soll es nicht geben."

 

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Abstimmung Änderungsantrag Nr. 2020/BV/1359-03 (ÄA):

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

x