03.11.2020 - 4.1 Vorstellung der Schiedsstelle und ihre Aufgaben...

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Wortprotokoll

Herr Berger führt ins Thema ein. Leider findet die Behandlung des Themas nicht wie gehofft in Schmarl statt, aber die OBR-Mitglieder sollen die heutigen Info’s weitertragen.

 

Frau Schade stellt die Aufgaben der Schiedsstelle anhand eines PowerPoint Vortrages vor.

Die Schiedsstelle kann schneller, unbürokratischer und kostengünstiger außergerichtliche

Rechtsstreitigkeiten klären. Die Grundlage des Handels begründet sich aus dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz – SchStG M-V. Die Schiedsperson werden durch die Bürgerschaft auf 5 Jahre gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes bestellt. Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und besitzen ein Dienstsiegel.

In MV gibt es 125 Schiedsstellen für die 240 Schiedsmänner- und Frauen ehrenamtlich

tätig sind.

 

Schiedsstellen sind für folgende Streitigkeiten zuständig:

-Nachbarschaftsstreitigkeiten,

-Lärmbelästigung,

-Schmerzensgeldforderungen,

-vermögensrechtliche Streitigkeiten,

-Ärger wegen schlechter Reparatur,

-Schadensersatzforderungen,

-Hausfriedensbruch,

-leichte Körperverletzung,

-Verletzung des Briefgeheimnisses,

-Sachbeschädigung und Beleidigung oder üble Nachreede.

 

Eintreffen der OBR Mitglieder Frau Dwornik und Herr Hentschel. Der Ortsbeirat ist um 18:40 Uhr mit 9 Mitgliedern weiter beschlussfähig.

Frau Dwornik wird als neues Mitglied im Ortsbeirat durch Herrn Berger auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten nach den Regelungen der Satzung der Ortsbeiräte verpflichtet.

 

 

Örtlich Zuständig ist die Schiedsstelle am Wohnort des Antragstellers. Anträge müssen

schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, mit Nennung des Antragsgegner und dessen

Anschrift, gestellt werden und der Sachverhalt geschildert werden. Die Parteien werden

zur Verhandlung geladen. Das persönliche Erscheinen ist Pflicht. Dazu kann ein Beistand

mitgebracht werden. Rechtsanwälte sind zugelassen. Die Einigung der Parteien wird in einem Protokoll festgehalten. Wird kein Schiedsspruch gefällt, kann eine Klage erfolgen.

Weiter Informationen sind unter www.bds-mecklenburg-vorpommern.de zu finden.