07.10.2020 - 4 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Herrmann gibt einen kurzen Überblick zu dem vorliegenden Jahresabschluss und erläutert insbesondere die Wirtschaftslage und die Chancen und Risiken. Die TZRW erhielt zur Aufgabenwahrnehmung und aufgrund fehlender liquider Mittel im Wirtschaftsjahr 2019 einen Liquiditätszuschuss von 1.430.000,00 EUR. Eine Verrechnung mit dem Verlustausgleich ist vorgesehen. Die restliche Überzahlung von 256,99 EUR wird vom Eigenbetrieb erstattet. Es erfolgen Fragen zu Rechts- und Beratungskosten und Überstunden- und Leistungsentgelten. Herr Herrmann wird diese Fragen schriftlich beantworten.

Es wird beanstandet, dass die Mitglieder ein nicht unterschriebenes Exemplar haben. Frau Günther erklärt, dass die Version ohne Unterschrift legitimiert ist, da diese aus dem Sitzungsprogramm Allris heraus gedruckt und verschickt wurde. Die Verwaltung bietet an, das unterschriebene Original zur Einsicht bereitzustellen. Im Rechnungsprüfungsamt wird daher das Exemplar 6 Wochen zur Ansicht aufbewahrt. Nach vorheriger Anmeldung kann das Exemplar vor Ort eingesehen werden.

 

Frau Fischer berichtet, dass das Rechnungsprüfungsamt beim Schlussgespräch am 24.06.20 anwesend war und keine Einwände zu den Entscheidungsvorschlägen in der Beschlussvorlage bestehen.

 

Die Mitglieder stimmen über die Beschlussvorlage ab.

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2019 des kommunalen Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist in der von der Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassung mit einem Jahresfehl-betrag von 1.429.743,01 EUR festgestellt.

 

  1. Dieser Jahresfehlbetrag wird durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeglichen. Hierzu wird eine Verrechnung mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von 1.430.000,00 EUR stattfinden. Die Ausgleichsüberzahlung in Höhe von 256,99 EUR wird an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zurückgezahlt.

 

  1. Dem Tourismusdirektor des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bito020?TOLFDNR=7140615&TOLFDNR=7140615&selfaction=print