30.09.2020 - 8.1 Anfragen der Ausschussmitglieder

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Wortprotokoll

1. Der Seniorenbeirat hat um ein Gespräch mit dem Ausschussvorsitzenden gebeten, in dem es um das Rederecht im Ausschuss und die Finanzierung des Seniorenbeirates gehen soll.

Der Seniorenbeirat ist ab 15.05.2020 dem Büro des Oberbürgermeisters (03.55 Bürgerbeteiligung und Seniorenbeirat) zugeordnet.

 

2. Nachfragen zum BTHG und zum WoftG werden wie folgt beantwortet:

 

Ablauf des Moratoriums zur Klärung der Konnexität BTHG am 30.09.2020. Bis heute ist keine weitere Einladung der Landesregierung zu Verhandlungen eingegangen. Auch im Kommunalgipfel am 21.09.2020 konnte das Thema nicht zielführend beraten werden.

Es soll nun weitergehende Gespräche nicht vor November 2021 geführt werden. Die Landesverordnung als Rechtsersatz soll bis dahin verlängert werden.

Die Übergangsregelung zur Anpassung der Entgelt- und Leistungsvereinbarungen ist bis 31.12.2021 verlängert.

Es wird noch mal betont, dass die Differenz zwischen der aktuellen finanziellen Beteiligung des Landes zur Umsetzung des BTHG sowie dem nach Auffassung der Verwaltung für die Stadt Rostock notwendigen Finanzierungsteil 13 Mio. EUR zu Lasten der Stadt Rostock pro Jahr beträgt.

 

Das Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz ist nach Auffassung des Landes finanziell angemessen ausgeglichen. Dem ist durch die Verwaltung widersprochen worden. Beim Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz handelt es sich um eine neue Aufgabe für die Kommunen. Diese ist zu den fachlich-inhaltlichen Leistungen und dem Verwaltungsaufwand konnex. Das Land lehnt Verhandlungen zur Konnexität ab. 1 Stelle, die jedoch nicht ausreichend sein wird, ist nach Auffassung des Landes im Finanzierungsvolumen enthalten. Die Verwaltung benötigt mindestens 3 weitere Stellen im Amt für Jugend, Soziales und Asyl, um diese neue Aufgabe erfüllen zu können.