20.10.2020 - 8.1 Beschluss zur Änderungen der "Satzung der Hanse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zur Nachfrage des Ortsbeirates beantwortete das Schulverwaltungsamt wie folgt:

 

Im § 6 Abs. 5 wird folgendes in der Schülerbeförderungssatzung geregelt:

 

Text aus der Schülerbeförderungssatzung:

(5) Der Antrag auf Rückerstattung von notwendigen Aufwendungen muss bis zum 30.09. eines jeden Kalenderjahres für das vorangegangene Schuljahr eingereicht werden. Nach diesem Termin eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

D.h. die Anträge können somit im laufenden Schuljahr (entweder monatlich oder vierteljährlich), jedoch spätestens bis um 30.09. eines jeden Kalenderjahres für das vorangegangene Schuljahr, eingereicht werden. Damit haben die Anspruchsberechtigten die Möglichkeit über dem gesamten Schuljahr die Refinanzierungsanträge einzureichen.

 

Beispiel am Schuljahr 2020/2021: erster Schultag ist der 02.08.2020, letzter Schultag ist der 18.06.2021. Die letzten Abrechnungen müssen damit am 30.09.2021 im Schulverwaltungsamt vorliegen.

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Beschluss: einstimmig angenommen

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beschließt die „Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung)“ (Anlage 1).

    

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bito020?TOLFDNR=7139467&TOLFDNR=7139467&selfaction=print