06.10.2020 - 8 Informationen des Ortsbeiratsvorsitzenden und d...

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Wortprotokoll

Herr Scheube fragt nach dem aktuellen Sachstand Gewerbegebiet im Stadtteil Brinckmansdorf, Timmermannsstrat.

Herr Scheube berichtet dem OBR den aktuellen Sachstand der Gestaltung des Brinckman Brunnens. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Flächen zu befestigen. Herr Scheube

plädiert in seiner Zustimmung für eine wartungsfreundliche Befestigung gemäß  des Zweitplazierten.

Den Auftrag für die Befestigung hat die Firma Gala-Bau übernommen. Herr Scheube hofft dass die Arbeiten bis zur 100Jahr Feier Brinckmansdorf abgeschlossen sind.

 

Frau Nerger verliest Informationen des Ortsamtes:

Amt für Stadtgrün- Baumpflege und Fällungen zur Herstellung der Verkehrssicherheit auf Flächen des Amtes Kataster-,Vermessungs- u. Liegenschaftsamt

Zum Zwecke der Verkehrssicherheit werden im Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 notwendige Baumpflegemaßnahmen und Fällungen von Bäumen des Kataster-,Vermessungs-u. Liegenschaftsamt durchgeführt.

Es handelt sich dabei z.B. um Bäume in Vorgärten, Straßenbegleitgrün, Grünflächen oder Pachtflächen mit Baumbewuchs.

Die erforderlichen Maßnahmen werden von verschiedenen Fachfirmen durchgeführt. Dies

betrifft unter anderen auch den Ortsteil Brinckmansdorf.

 

Realisierung Weihnachtsbaum-Verkaufsfläche an der B110 Ostseetanne Gbr.

Die Ostseetanne Gbr. interessieren sich für die Nutzung einer städtischen Grünfläche

im Zeitraum vom 20.11.2020 bis 24.12.2020. Die Ostseetanne Gbr. hatten sich bereits an das zuständige Fachamt gewandt, jedoch ohne Erfolg. Die Gbr. bittet den Ortsbeirat sich zu

positionieren um eine weitere Bearbeitung beim Fachamt zu erwirken.

Der Ortsbeirat befürwortet den Antrag für die Fläche 1 vor dem Hotel. Das setzt

ein formelles Antragsverfahren voraus.

 

Abstimmung:

 

Dafür : 5     Dagegen: 0    Enthaltungen:  1

 

Bericht der Ortsamtsleiterin

Tagung des Ortsbeirates unter Berücksichtigung  der Corona-Lockerungs-LVO MV

Gemäß § 7 der „ Dritten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-

Lockerungs-LVO MV“ i.V. mit der dritten Verordnung zur Anpassung der Anlagen der

Corona-Lockerungs-LVO MV“ vom 08.09.2020 dürfen Sitzungen kommunaler Vertretungen

und sonstiger kommunaler Gremien sowie kommunale Wahlen unter Einhaltung der

festgelegten Auflagen- hier Anlage 36- durchgeführt werden.

auszugsw. Anlage 36:

-         Ziff. 1.) Es ist ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept zu

erstellen, umzusetzen und auf Anforderung  der zuständigen Gesundheitsbehörde

auf Aufforderung vorzulegen.

-         Ziff. 2.) Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern

      Bei festen Sitzplätzen, die Dauer der gesamten Veranstaltung eingenommen

      werden, besteht die Möglichkeit zwei Varianten anzubieten:

 

Variante 1) Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann bei

konsequenter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern entfallen

(ausgenommen hierbei Angehörige des eigenen Hausstandes und Begleitperson

Pflegebedürftiger)

 

Variante 2) kann der Mindestabstand von 1,50 Meter auf einen Sitz reduziert

werden, wenn der Besucher

-         eine Mund-Nase-Bedeckung und

-         die Besucherdaten platzgenau erfasst

-         die Besucher im Vorfeld über Variante der Durchführung der Veranstaltung/des

Konzeptes in geeigneter Weise zu informieren.

 

Nach Rücksprache mit der Schulleiterin Frau Leiding  sind derzeit Sitzungen im

öffentlichen Rahmen im Schulgebäude nicht zulässig.

 

Herr Scheube erklärt, der OBR hat sich für die Durchführung der OBR-Sitzungen

unter Berücksichtigung der aktuellen Corona Verordnung für die Variante 1 entschieden.

 

 

 

 

 

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